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Agrarpolitik bei der Landtagswahl Maisernte Baywa in Insolvenzgefahr

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Reicht Mulchen alle drei Jahre als Mindestpflege aus?

Lesezeit: 2 Minuten

Wird es für den Erhalt der entkoppelten Prämienzahlungen künftig ausreichen, Acker- und Grünlandflächen gelegentlich zu mulchen bzw. zu mähen? Dies sehen jedenfalls die Änderungen des Bundesrates vor, der die Cross Compliance-Verordnung der Bundesregierung Ende September erheblich entschärft hat: Bei Ackerflächen soll statt der von Ministerin Künast geforderten Einsaat einer Blühsaatenmischung eine Selbstbegrünung ausreichen. Zudem soll der Aufwuchs zerkleinert und ganzflächig verteilt werden. Diese Maßnahme wäre aber nicht jährlich erforderlich. Statt den Aufwuchs bei Dauergrünland alle zwei Jahre zu mähen und abzufahren soll es auch möglich sein, diesen jährlich zu zerkleinern und zu verteilen. Für die vorgeschriebene dreigliedrige Fruchtfolge wurde der Mindestanteil einer Kultur von 20 auf 15 % gesenkt. Bei der alternativ zu erstellenden Humusbilanz sollen dreijährige Durchschnittswerte statt jährlicher Werte genügen. Zur Erosionsvermeidung müssen 40 % (statt 50 %) der Flächen vom 1. Dezember (statt 1. November) bis zum 15. Februar mit Pflanzen oder Ernteresten bedeckt sein. Ob die Verordnung aber in dieser Form bestehen bleibt, ist ungewiss. Zwar hat Ministerin Künast den Änderungen zugestimmt, so dass die Verordnung noch in diesem Jahr in Kraft treten kann. Aber besonders die Vorgaben für das Instandhalten von Acker- und Grünlandflächen, die aus der Produktion genommen wurden, sind ins Schussfeld grüner Agrarpolitiker geraten. Unerwarteten Rückenwind bekamen diese vom scheidenden Agrarkommissar Fischler. Dieser betonte, dass einmal in drei Jahren zu mulchen sicher nicht genug wäre, um Agrarförderungen zu rechtfertigen. Daher ist zu befürchten, dass die Kommission die deutsche Verordnung in dieser Form nicht akzeptiert. Bund und Länder müssten eine Änderungsverordnung beschließen. Ministerin Künast hätte dann gute Karten, auch ihre übrigen Forderungen durchzusetzen.

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