Zum 1. Oktober 2014 habe ich den Betrieb an meinen Sohn übergeben. Die Alterskasse wollte meine Rente jedoch erst ab November bezahlen. Ist das rechtens?
Bei der Rente gilt das sogenannte „Monatsprinzip“: Sie wird erstmalig ausbezahlt, wenn am Monatsersten um 0 Uhr alle gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Das ist nicht der Fall, wenn Sie den Pachtvertag mit Ihrem Sohn erst am 1.10. selbst unterschrieben haben. Wenn Sie den Vertrag jedoch bereits im September unterzeichnet haben, so steht Ihnen schon im Oktober Rente zu.