Ab 2002 wird die priva-te Altersvorsorge verstärkt staatlich gefördert. Dies gilt nicht nur für Arbeitnehmer, sondern auch für Landwirte und deren Ehegatten, die in der Alterskasse versichert sind. Gefördert wird die pri-vate Zusatzrente mit Zu-schüssen und Steuervortei-len. Die Zuschüsse setzen sich aus einer jährlichen Grundzulage sowie einer Kinderzulage zusammen (siehe Tabelle). Um die maximale Förde-rung zu erhalten, müssen ab dem Jahre 2002 wenigstens 1 % des maßgebenden Ein-kommens in einen begünstig- ten privaten Rentenvertrag eingezahlt werden. Dieser Prozentsatz steigt dann ab 2004 auf 2 %, ab 2006 auf 3 % und ab 2008 auf 4 % des Ein-kommens. Bei Landwirten sol-len die Einkünfte laut Steuer-bescheid bei der Beitragsbe-rechnung herangezogen wer-den. Wenn sowohl die Ehefrau als auch der Ehemann geför-dert werden wollen, muss je-der eine eigene Altersvorsor-ge aufbauen. Die eingezahlten Eigenbei-träge können auch als Sonder-ausgaben steuerlich abgezogen werden. Ist die Steuerersparnis dadurch höher als die Zulage, wird die Differenz gutgeschrie-ben. Bis alle Ein-zelheiten der neu-en privaten Vor-sorge feststehen, sollten keine neu-en Versicherun-gen bzw. renten-wirksamen Ver-träge abgeschlos-sen werden.
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