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Riester-Rente: Soll man "Altverträge" umstellen?

Lesezeit: 2 Minuten

Ï Wer schon länger mit einer Lebens- oder Renten-versicherung für sein Alter spart und nicht noch mehr Geld für die Altersvorsorge ausgeben will, kommt schnell auf den Gedanken, einen be-stehenden Altvertrag in ei-ne Riester-Police umzuwan-deln. Das ist grundsätzlich möglich, aber nicht unbedingt empfehlenswert! Zu diesem Ergebnis kommt die Stif-tung Warentest (Finanztest 1/2002). Um eine Kapitallebens-versicherung förderfähig zu machen, muss sie stark umge-arbeitet werden. Die einmali-ge Kapitalauszahlung am En-de der Laufzeit müsste auf ei-ne Rente umgestellt werden. Ebenso müsste die einmalige Todesfallleistung in eine Rente für die Hinterbliebe-nen umgewandelt werden, damit diese die Steuererleich-terungen und Zulagen der Riester-Förderung nicht zu-rückzahlen müssen. Auch die Umstellung einer privaten Rentenversicherung ist nicht problemlos. Denn das Kapi-talwahlrecht der Rentenver-sicherung ist bei Riester nicht erlaubt. Hinzu kommt die unterschiedliche steuerliche Behandlung von herkömm-lichen Versicherungs-Verträ-gen und Riester-Policen, die die Umstellung zusätzlich er-schwert. Die Folge: Die Umwand-lung von Altverträgen auf riesterfähige Produkte gibt es nicht umsonst. Der Kunde muss zahlen, z. B. in Form von Umstellungsgebühren. Auch wenn die Versicherung keine ausdrückliche Gebüh-ren vom Kunden verlangt, müssen die Kosten ausge-glichen werden. Im Zweifels-fall geschieht dies durch eine geringere Überschussbeteili-gung. Deshalb rät die Stiftung Warentest von einer Um-wandlung bestehender Le-bensund Rentenversiche-rungen ab. Trotzdem sollten insbesondere diejenigen, die Anspruch auf eine oder meh-rere Kinderzulagen haben, nicht auf die Riester-Förde-rung verzichten. Wenn Sie dafür kein Geld mehr übrig haben, sollten Sie überlegen, die bestehende Versicherung beitragsfrei zu stellen oder einen niedrigeren Beitrag zu vereinbaren. Dann wird Geld frei für einen Ries-terVertrag.

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