So wie der DBV laut Generalsekretär Bernhard Krüsken die Risikoausgleichsrücklage ausgestalten möchte, ist sie zur Risikovorsorge nicht sinnvoll:
- Entgegen den Aussagen von Herrn Krüsken erfüllt eine rein bilanzielle Rücklage, die Landwirte dem Finanzamt gegenüber gewinnmindernd geltend machen können, ohne den Betrag auf ein Sperrkonto einzahlen zu müssen, nicht denselben Zweck wie eine zweckgebundenene Liquiditätsreserve. Wenn Landwirte den steuerfrei als Rücklage deklarierten Gewinn frei verwenden könnten, wäre nicht sichergestellt, das zur Vorsorge eine Krisenreserve zurückgelegt wird.
- Entgegen den Aussagen von Herrn Krüsken würde eine rein steuerliche Rücklage die Risikoanfälligkeit sogar erhöhen, wenn Landwirte sie nach einer festen Frist, z.B. in einem schlechten Jahr, wieder auflösen müssten. Sie müssten dann gerade im schlechten Jahr mehr Steuern zahlen, ohne durch diesen steuerlichen Vorgang Zugang zu einer Liquiditätsreserve zu erhalten. Das wäre aus Risikogesichtspunkten kontraproduktiv und politisch nicht zu vermitteln.
- Durch eine steuerliche Risikoausgleichsrücklage gemäß DBV-Modell ergäbe sich für die Landwirte ein Steuerspareffekt. Im Gegenzug würde dem Fiskus – entgegen den Aussagen von Herrn Krüsken – Steueraufkommen verloren gehen. Landwirte in der Progression könnten durch eine Glättung des Gewinns Steuern sparen. Wer von einer (weiteren) Glättung nicht profitiert, würde eine rein bilanzielle Rücklage nicht mehr freiwillig auflösen. Dadurch würde man ja für bisher unversteuerten Gewinn freiwillig Steuern zahlen. Warum sollte man das tun?
Für uns sieht es so aus, als ob der DBV das Thema „Risiko“ gezielt für den Versuch nutzt, den Unternehmen einen Steuererlass zu verschaffen. Mit Risikomanagement hat das nichts zu tun. Das DBV-Modell würde liquiditätsbedinge Existenznöte von Unternehmen in zukünftigen Krisenjahren nicht verringern. Vielmehr besteht die Gefahr, dass die Einführung des DBV-Modells die Landwirte bei der Risikoabsicherung sogar schlechter stellt. Das ist der Fall, wenn diese staatliche Unterstützungsmaßnahme in der politischen Diskussion mit anderen Maßnahmen „verrechnet“ wird.
Prof. Norbert Hirschauer, Halle (Saale), Sachsen-Anhalt; Prof. Oliver Mußhoff, Göttingen, Niedersachsen