Einige Rübenanbauer haben in diesem Jahr für die Kampagne 2018/2019 eine Rohstoffsicherungsprämie erhalten. Im Gegenzug mussten sie sich verpflichten, im kommenden Jahr wieder Rüben an ihre Fabrik zu liefern. Beachten Sie:
- Einkommensteuer: Bei buchführenden Betrieben handelt es sich nicht um Erlöse für das Wirtschaftsjahr 2018/19, sondern um solche für den Zeitraum 2019/2020. Erst dann fallen dafür auch Steuern an. Überschussrechner müssen die Prämie hingegen in dem Wirtschaftsjahr versteuern, in dem sie diese erhalten haben, also im Wirtschaftsjahr 2018/2019.
- Umsatzsteuer: Pauschalierer brauchen nichts weiter zu beachten. Regelbesteuerte zahlen 7%.
Stb. Carsten Isermann, Göttingen