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Rürup-Rente oft weniger interessant

Lesezeit: 5 Minuten

Seit 2005 ist das Steuerprivileg für Kapitallebensversicherungen und private Rentenversicherungen gefallen Beiträge für neu abgeschlossene Versicherungen können nicht mehr als Vor- sorgeaufwendungen steuerlich abgesetzt werden. Mit der Rürup-Rente gibt es ein steuerlich begünstigtes Nachfolge- modell: ? Für Rürup-Policen gelten besonders strenge Auflagen: Gefördert werden spezielle Rentenversicherungspolicen, die eine lebenslange Rentenzahlung frühestens ab Vollendung des 60. Lebensjahres vorsehen. Die erworbenen Anwartschaften können nicht vererbt, übertragen, beliehen, veräußert oder kapitalisiert werden. ? Stirbt der Versicherte frühzeitig, fließt kein Geld an die Hinterbliebenen! Ein Rürup-Produkt kann jedoch mit einer Zusatzversicherung für den Todesfall, die Berufsunfähigkeit oder verminderte Erwerbsfähigkeit kombiniert werden. Ebenso wie die Riester-Rente ist eine Rürup-Police Hartz IV sicher, d. h. sie wird bei einem Antrag auf Arbeitslosengeld II nicht angetastet. ? Rürup-Prämien zählen zur sogenannten Basisversorgung und können von der Steuer abgesetzt werden anfänglich allerdings nur zu 60 % und erst im Jahr 2025 zu 100 %. ? Die Rürup-Rente wird genauso wie Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung bzw. der Alterskasse bis zum Jahr 2040 schrittweise auf eine 100 %ige nachgelagerte Besteuerung umgestellt. Aber Achtung: Die steuerliche Absetzbarkeit der Rürup-Beiträge hat für Selbständige einen besonderen Haken: ? Bisher konnten Selbstständige Vorsorgeaufwendungen für private Versicherungen und Altersvorsorge bis zu 5 736 E pro Person und Jahr steuerlich ganz bzw. teilweise absetzen. ? Ab 2005 können neben den Renten- und Rürupbeiträgen für sonstige Vorsorgeaufwendungen (Beiträge zur Kranken, Pflege-, Arbeitslosen-, Haftpflicht-, Berufsunfähigkeits- und Risikolebensversicherung sowie vor 2005 begonnene Kapitallebensversicherungen) pro Person nur maximal weitere 2 400 E pro Jahr steuerlich geltend gemacht werden. Für Personen, die ihren Krankenversicherungsschutz nicht vollständig selbst zahlen müssen, wie z. B. Arbeitnehmer/innen oder auch der familienversicherte Ehegatte, gilt ein Höchstsatz von nur 1 500 E pro Jahr. ? Um Benachteiligungen durch die Gesetzesänderung zu vermeiden, führt das Finanzamt bis zum Jahr 2019 von Amtswegen die so genannte Günstigerprüfung durch. Bringt das alte Recht mehr Steuerersparnis, wird die Differenz zur Neuregelung erstattet, allerdings ab 2011 mit abnehmendem Ausgleichsbetrag. Oft kein Vorteil für Selbstständige Daraus folgt: Bei Selbständigen, die höhere Beiträge zur Krankenversicherung bzw. Risikoabsicherung zahlen und/oder bereits in größerem Umfang steuerbegünstigte private Altersvorsorge z. B. durch Kapitallebensversicherungen oder private Rentenversicherungen auf den Weg gebracht haben, bringen zusätzliche Beiträge zur Rürup-Rente bis 2019 oft gar keine Steuerersparnis. Dies muss in jedem Einzelfall mit dem Steuerberater bzw. der Steuerberaterin geklärt werden. Für Familie Clausen ist die Rürup-Rente in den nächsten Jahren nicht interessant. Beide Eheleute sind beitragspflichtig in der landwirtschaftlichen Alterskasse. Risikoschutz hat für die Clausens angesichts der dyna- mischen Betriebsentwicklung oberste Priorität: Lisa und Carsten Clausen verfügen jeweils über eine Risikolebensversicherung mit Berufsunfähigkeitsversicherung, für die beiden Kinder besteht Invaliditätsschutz über eine Unfallversicherung. Als zusätzliche Altersvorsorge wurde vor fünf Jahren eine Kapitallebensversicherung abgeschlossen. Das Gespräch mit dem Steuerberater ergibt, dass sich durch Abschluss einer Rürup-Police z. B. in Höhe von 1 000 E pro Jahr zur Zeit keine steuerliche Entlastung ergibt (Übersicht 5). Auch ohne diesen Vertrag würde das Finanzamt bis 2010 die günstigere alte Regelung in vollem Umfang zugrunde legen. Familie Clausen hätte also letztlich ein ungefördertes Altersvorsorgeprodukt eingekauft mit speziellen Nachteilen (u. a. strenge Vertragsauflagen, nachgelagerte Besteue-rung) im Vergleich zu ungeförderten Kapitalanlagen. Erörtern Sie mit Ihrem Steuerberater bzw. Ihrer Steuerberaterin Ihre längerfristige steuerliche Situation unter Berücksichtigung der Günstiger-Prüfung: Die Rürup-Rente lohnt sich nur, wenn die Beitragszahlungen in der Ansparzeit tatsächlich deutliche zusätzliche Steuervorteile ergeben sollten. Die Rendite der eingezahlten Beiträge steigt, wenn ? der Grenzsteuersatz in der Ansparzeit (Erwerbsphase) deutlich höher ist als der Grenzsteuersatz in der Bezugszeit (Rentenphase) und/oder ? der Sparer bzw. die Sparerin relativ kurz vor der Rente steht und noch die steuerliche Rentenfreibetragsregelung nutzen kann. Diese steuerlichen Renditehebel sind allerdings auch dann bei weitem nicht so lukrativ wie bei der Riester-Förderung. So bewirkt z. B. eine Grenzsteuersatz- Differenz von 25 % bei längerfristiger Ansparung unter den Rürup-Übergangsregelungen eine Renditeverbes- serung in der Größenordnung von ca. 1 %. Auch in besonders günstigen Spezialfällen relativ geringer Nutzen der alten Steuerregelung durch niedrige anrechenbare Vorsorgeaufwendungen und Einzahlungen kurz vor Rentenbeginn ergibt sich ein steuerlicher Renditefekt von maximal 2 %. Zahlt beispielsweise ein Landwirt direkt vor Rentenbeginn 10 000 E in ein Rürup-Produkt ein und beträgt der Unterschied im Grenzsteuersatz der Erwerbs- und Rentenphase 25 %, dann hebt die Steuerersparnis der Einzahlungszeit die Rürup-Anlage-Rendite volle zusätzliche Absetzbarkeit vorausgesetzt um 1,8 % an. ? Rürup-Rentenversicherungen werden als klassische oder fondsgebundene Rentenversicherungen angeboten. Eine garantierte Verzinsung bekommt der Sparer nur bei den klassischen Rentenversicherungen. Hier kann der Kunde auch zwischen verschiedenen Varianten der Überschussbeteiligung in der Ansparphase wählen. Verbraucherorganisationen empfehlen die so genannte Bonusrente, bei der die jährlichen Überschüsse die garantierte Rente erhöhen. Auf dynamische Beitragssteigerungen sollte verzichtet werden, besser sind konstante Tarife, die Sondereinzahlungen je nach Einkommenslage erlauben. ? Zusatzversicherungen schmälern den Renten- anspruch und sollten daher nur bei tatsächlichem Absicherungsbedarf integriert werden. Ein Hinterbliebenenschutz kann unterschiedlich aussehen: Möglich ist eine Rückgewähr der eingezahlten Beiträge bei Tod in der Ansparphase, ein Hinterbliebenenschutz bei Rentenbeginn oder eine lebenslange Rentengarantie für den hinterbliebenen Ehepartner. Interessenten an einer Rürup-Rente sollten bei der Produktbeurteilung besonders auf die Vertragskosten und die Leistungskraft des Versicherungsunternehmens (Ranking) achten.

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