Arbeitsminister Hubertus Heil, SPD, will die 70-Tage-Regelung für Saisonarbeitskräfte nicht verlängern. Es geht dabei um die Zahl der Tage, in der Saisonarbeitskräfte sozialversicherungsfrei beschäftigt sein dürfen.
Die Regel wurde im Jahr 2014 im Zuge der Mindestlohneinführung von 50 auf 70 Tage erhöht. Sie gilt aber nur übergangsweise bis zum 31.12.2018. Nun kämpfen Bundeslandwirtschaftsministerium und einige Verbände für die Beibehaltung der Regelung.
Die Regel wurde im Jahr 2014 im Zuge der Mindestlohneinführung von 50 auf 70 Tage erhöht. Sie gilt aber nur übergangsweise bis zum 31.12.2018. Nun kämpfen Bundeslandwirtschaftsministerium und einige Verbände für die Beibehaltung der Regelung.
top agrar meint: Die Rückregelung auf 50 Tage wäre eine Katastrophe. Es ist schwer genug, Saisonarbeitskräfte zu finden. Die 70-Tage-Regelung hat die Beschäftigungsverhältnisse stabilisiert und für geringere Organisationskosten gesorgt.