Eine Betriebshaftpflicht-Police gilt nicht automatisch auch für verpachtete Betriebsteile und Flächen. Das entschied jetzt das Oberlandesgericht Oldenburg (Az: 5 U 45/13). Im Urteilsfall schloss der Landwirt 2009 eine Betriebshaftpflicht ab und verpachtete wenig später einen Teil seiner Betriebsfläche samt Legehennenstall und Auslauf. 2012 stellten Kontrolleure fest, dass die Eier mit PCB belastet waren. Die Pächterin musste 420 000 Eier entsorgen. Grund der Belastung war Schotter, den der Verpächter unter den Außenzäunen zum Schutz vor Füchsen angehäuft hatte. Als er sich an seine Versicherung wandte, weigerte die sich zu zahlen. Zu Recht, wie das OLG entschied. Der Landwirt hätte im Versicherungsvertrag explizit vereinbaren müssen, dass der Pachtstall mitversichert sein soll.
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