Seit Jahren bezog ich Schweinemastfutter mit 29 % Rohprotein (RP) vom gleichen Händler. Nach einem Leistungsabfall in der Mast stellte ich jedoch fest, dass ich laut Sacketiketten über mehrere Wochen Futter mit nur 17 % RP erhalten hatte, obwohl weiterhin 29 % RP auf der Rechnung standen. Anschließend bekam ich laut Etikett wieder das höherwertige Futter, die Leistungen wurden aber nicht besser. Eine Laboranalyse brachte zutage, dass im Futter weiterhin nur 17 % RP enthalten waren! Mir ist ein Schaden von ca. 10 000 € entstanden. Muss der Händler ihn mir ersetzen?
Zunächst muss Ihnen der Händler die Preisdifferenz zwischen dem abgerechneten und tatsächlich gelieferten Futter bezahlen. Fordern Sie ihn schriftlich dazu auf und setzen Sie ihm eine Zahlungsfrist. Einen Anspruch auf Schadenersatz für die Minderleistungen in Phase 1 (falsche Rechnung, richtiges Etikett) hätten Sie nur dann, wenn man Ihnen keine Mitverantwortung dafür zurechnet, dass Sie die Ware bei Abnahme nicht kontrolliert und als Falschlieferung gerügt haben.
Eine Mitverantwortung könnten Sie eventuell dann ausschließen, wenn Sie die „sichere“ Information vom Händler erhalten haben, dass es sich um – wie auf der Rechnung gekennzeichnet – Futter mit 29 % RP handelt. Wenn Sie zudem noch nachweisen können, dass die Protein-Unterversorgung ursächlich für die Minderleistungen war – vorzugsweise anhand eines tierärztlichen Gutachtens – könnten Sie Schadenersatz verlangen. Den genauen Betrag sollte dann die Landwirtschaftskammer bestimmen.
Für Phase 2 (falsche Rechnung, falsches Etikett) hätten Sie große Erfolgsaussichten, den Schaden mittels Ihrer Analysen nachzuweisen und zu erstreiten, sofern Probenahme und Analyse korrekt durchgeführt wurden.