Vor 2 ½ Jahren ließen wir in unserem neuen Milchviehstall ein Schutzmittel auf den Futtertisch auftragen. Dieses sollte den Beton schützen und langlebiger machen. Der Mitarbeiter der Vertriebsfirma trug das Mittel vormittags auf und besserte es nachmittags noch einmal aus.
Das Mittel begann schon nach einigen Wochen, sich aufzulösen und das Futter klebt seither ständig am Beton. Wie ich auf einer Fachmesse erfuhr, muss zwischen erstem Auftragen und den Ausbesserungen eigentlich mindestens ein Tag liegen.
Die Herstellerfirma versuchte seither mit etlichen Ausreden, uns die Schuld in die Schuhe zu schieben bzw. eine Nachbesserung hinauszuzögern. Nun behauptet sie, dass etwaige Schadenersatzansprüche sowieso nach zwei Jahren verjährt wären. Müssen wir nun mit dem Schaden leben?
Die Arbeiten sind offensichtlich mangelhaft durchgeführt worden. Somit können Sie vom Hersteller verlangen, dass er den Mangel beseitigt oder das Mittel neu aufträgt. Alternativ können Sie den Mangel selbst beseitigen und den Ersatz Ihrer Aufwendungen verlangen. Sie können außerdem Schadenersatz fordern, wenn Sie u. a. ein Verschulden der Firma nachweisen können.
Durch die Fehler beim Auftragen des Mittels könnte ein Verschulden hier gegeben sein. Mängelrechte verjähren zwar tatsächlich innerhalb von zwei Jahren. Die Verjährung kann jedoch „gehemmt“ werden, z. B. durch Verhandlungen mit der Firma darüber, wer den Schaden zu beheben und ersetzen hat. In Ihrem Fall dürfte die Zwei-Jahres-Frist daher unterbrochen sein, seit Sie den Schaden reklamiert haben.