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Start der Ernte 2024 Agrarpaket der Bundesregierung Pauschalierung

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Schadenersatz umfasstauch die Umsatzsteuer!

Lesezeit: 2 Minuten

Ein Landwirt, der seine Umsatzsteuer – wie die meisten Betriebe – pauschaliert, wurde unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt. An seinem Schlepper und zwei Anhängern entstand Totalschaden. Die Versicherung des Unfallgegners ersetzte ihm nur den Netto-Wiederbeschaffungswert für Zugmaschine und Anhänger. Die Umsatzsteuer von damals 16 % (Schadensjahr 2006) wollte sie nicht erstatten, allenfalls die Differenz zwischen der pauschalen Umsatzsteuer von seinerzeit 9 % und dem regulären MwSt.-Satz von 16 %, also 7 %.


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Damit war jedoch das Oberlandesgericht Nürnberg nicht einverstanden. Es stellte ausdrücklich klar, dass pauschalierende Landwirte im Rahmen des Schadenersatzes auch Anspruch auf Ersatz der vollen Umsatzsteuer haben (AZ: 11 U 1241/08).


Dazu Rechtsanwalt und Steuerberater Ralf Stephany von der Parta-Buchstelle in Bonn: „Immer wieder mauern Versicherungen bei der Umsatzsteuer.“ Dies sei aber falsch und entspreche nicht der geltenden Gesetzeslage.


Denn die Versicherung müsse den geschädigten Landwirt so stellen, als ob der Unfall nicht passiert wäre.


Beim Kauf des Ersatzschleppers und neuer Anhänger musste der Betriebsleiter naturgemäß die volle Mehrwertsteuer an den Landmaschinen-Händler entrichten, die er als pauschalierender Landwirt aber nicht als Vorsteuer beim Finanzamt geltend machen kann. „Der eingetretene Schaden entspricht deshalb dem Netto-Kaufpreis plus Mehrwertsteuer, den die Versicherung auch aus-zugleichen hat“, begrüßt Anwalt Stephany das klarstellende Urteil aus Nürnberg.

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