Zu: „Einkaufen bei Onkel Mehmet“, top agrar 8/2014, Seite 17.
Die deutsche Land- und Ernährungswirtschaft kann nicht gleichzeitig für mehr Nutztierwohl sorgen und den wachsenden Halal-Markt bedienen. Das ist ein Widerspruch.
Einerseits soll Deutschland eine Vorreiterrolle bei der artgerechten Nutztierhaltung und möglichst schmerzfreien Schlachtung einnehmen. Andererseits sollen diese Werte, um des lieben Geldes Willen, für ein bestimmtes Kundensegment nicht gelten. Denn halal steht in Deutschland für betäubungsloses Schächten.
Solange Deutschland diesen Markt bedient und auch die Gesetzesvorschriften hier nicht verschärfen will, wirkt Ihr Appell profitgierig.
In den Ländern Polen, Schweiz und Dänemark ist das beteubungslose Schächten im übrigen nicht erlaubt.
Selbst wenn Kunden bereit wären, für Fleisch von betäubungslos geschächteten Tiere 10 % mehr zu bezahlen, ist das kein Grund, die Bedienung eines solchen Marktes zu empfehlen.
Der Koran schreibt übrigens keine betäubungslose Schächtung vor.
Benedikt Scholtissek,
50670 Köln