Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Meinung & Debatte
Newsletter
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Waldumbau Seelische Gesundheit Steuern in der Landwirtschaft

Aus dem Heft

Schlappe für die BVVG

Lesezeit: 2 Minuten

Das Grundstückverkehrsgesetz (GrdstVG) gilt uneingeschränkt auch für die Verkäufe der Bodenverwaltungs- und -verwertungs GmbH (BVVG). Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) jetzt in einem Urteil bestätigt. Wenn der Verkaufspreis eines Grundstückes den ortsüblichen Verkehrswert um 50 % über-steigt, darf der zuständige Landkreis sein Veto einlegen und den Verkauf auch dann unterbinden, wenn es sich bei dem Verkäufer um die staatliche BVVG handelt.


Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Das mit der Privatisierung der ehemals volkseigenen land- und forstwirtschaft­lichen Flächen beauftragte Unternehmen stand bislang auf dem Standpunkt, dass die Eingriffe des GrdstVG für die BVVG nicht gelten, weil das in einem Bieterverfahren erzielte Höchstgebot immer den aktuellen Verkehrswert widerspiegele. Schließlich sei der Verkehrswert abhängig von Angebot und Nachfrage. Diese Herangehensweise hat nach Ansicht von Experten allerdings eine entscheidende Schwäche: Sie öffnet spekulativen Käufen Tür und Tor. Ortsansässige Landwirte wären dann regelmäßig Großinvestoren unterlegen, die mit überzogenen Geboten, die über den ortsüblichen Verkehrswerten liegen, die Landwirte überbieten.


Dennoch dämpft Rechtsanwalt Franz-Christoph Michel aus Templin die Erwartungen, dass sich durch das Urteil die Preispolitik der BVVG ändern wird. „Die BVVG wird ihre Politik nur dann ändern, wenn die neuen Länder die Einhaltung der sogenannten Privatisierungsgrundsätze 2010 fordern und verlangen, dass der gutachterliche Verkehrswert und nicht Höchstgebote den Kaufpreis bestimmen.“ In der ImmobilienWertermittlungs-Verordnung sei genau festgelegt, wie der Verkehrswert zu ermitteln ist. Der Verkauf an Pächter zu aus den Höchstgeboten abgeleiteten Preisen treibt die Preisspirale an, ohne das Marktgeschehen auf dem übrigen Bodenmarkt zu berücksichtigen. „Hier muss die Politik die Vorschriften zur Kaufpreisfindung entsprechend konkretisieren. Erst dann wird es Auswirkungen auf den Bodenmarkt und die Preise geben“, so Michel.

Die Redaktion empfiehlt

top + Bestens informiert zur EuroTier 2024

Über 60 % sparen + Gewinnchance auf einen VW Amarok sichern!

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

E-Mail-Adresse

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.