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Schummeln ist gefährlich!

Lesezeit: 7 Minuten

Der Weg zu einer guten Berufsunfähigkeits-Versicherung ist mit einigen Hürden gespickt. Wir zeigen, wie Sie diese überwinden.


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Die Prämienhöhe für eine private BU-Versicherung hängt nicht nur vom Eintrittsalter, sondern auch von der Risikoeinschätzung ab. Die meisten Versicherer arbeiten mit vier Risikogruppen. Landwirte werden häufig in Gruppe 3 oder 4 mit erhöhtem oder hohem Risiko eingestuft. Die damit verbundenen Prämienaufschläge können teilweise vermieden werden, wenn man die Versicherung schon als Schüler bzw. Azubi abschließt.


Leider haben Menschen, die eine Berufsunfähigkeits-Versicherung am dringendsten brauchen, kaum eine Chance, eine solche Police zu bekommen. Das gilt z. B. für Allergiker, Diabetiker, Herzinfarkt-Patienten oder Menschen mit schweren Bandscheiben-Schäden. Im Versicherungsantrag müssen Sie sämtliche Krankheiten und Behandlungen angeben. Dabei macht Schummeln überhaupt keinen Sinn. Im Gegenteil: Wenn Sie etwas verschweigen, kann die Versicherung im Leistungsfall die Zahlung der Rente verweigern. Sie wird Ihnen dann vorwerfen, bei der Antragstellung Ihre vorvertraglichen Pflichten verletzt zu haben.


Viele Fragen:

Wer jedoch im Versicherungsantrag ehrlich alle Leiden angibt, muss damit rechnen, dass genau diese Bereiche vom Versicherungsschutz ausgeklammert oder mit einer Prämienerhöhung „bestraft“ werden. Im schlimmsten Fall bekommen Sie überhaupt keinen Vertrag. Neben Alter, Beruf und Gesundheitszustand interessieren sich die meisten Versicherungen auch für riskante persönliche Vorlieben. Wer also als Hobby Bergsteigen, Gleitschirmfliegen, Tauchen oder Fallschirmspringen betreibt, muss mit erheblichen Prämienzuschlägen rechnen – oder wird ganz abgelehnt.


Leider reicht es beim BU-Schutz nicht aus, Angebote von verschiedenen Gesellschaften einzuholen und dabei in erster Linie auf die Prämienhöhe zu achten. Erst wenn das umfangreiche Antragsformular ausgefüllt ist und der Anbieter geprüft hat, erfahren Sie, ob und zu welchen Bedingungen Sie versichert werden. Die Gesundheitsfragen beziehen sich meist auf die letzten 5, selten 10 Jahre. Bei entsprechenden Vorerkrankungen kann ein Blick in die vorliegende Krankenakte sinnvoll sein. Sprechen Sie bei Bedarf mit Ihrem Hausarzt und bitten Sie ihn, bei Nachfragen der Versicherungen nur das preiszugeben, was im erfragten Zeitraum tatsächlich aufgetreten ist.


Probeanträge stellen:

Versicherungen gehen mit den angegebenen Erkrankungen teilweise sehr unterschiedlich um. Daher kann es sinnvoll sein, anonyme Anfragen bei mehreren Gesellschaften zu stellen, z. B. über den Vertreter oder einen Makler. Damit decken Sie im ersten Schritt Ihre Identität nicht auf. Hintergrund: Interessenten für eine Berufsunfähigkeits-Versicherung, die wegen Vorerkrankungen Probleme bei der Vertragssuche haben, landen nicht selten im HIS (Hinweis- und Informationssystem) des Gesamtverbands der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Versicherer melden hier Kunden aus allen Sparten, die sie problematisch finden. Einmal abgelehnt, haben sie dann auch bei anderen Gesellschaften kaum noch eine Chance, die gewünschte Versicherung zu bekommen.


Damit Sie sauber vergleichen können, müssen Sie sowohl die Laufzeit als auch die Höhe der BU-Rente einheitlich vorgeben. Die Versicherungsgesellschaft sollte Ihnen dann den tariflichen Bruttobeitrag und den zu zahlenden Nettobeitrag nennen. Der zu zahlende Nettobetrag ist von den erwirtschafteten Überschüssen abhängig. Die gewünschte BU-Absicherung sollte jedoch von der Versicherungsgesellschaft garantiert werden (siehe Musteranfrage).


Die Alternative zu anonymen Anfragen: Sie reichen konkrete Anträge auf Abschluss einer BU-Versicherung bei verschiedenen Gesellschaften parallel ein. Bekommen Sie daraufhin mehrere Versicherungsverträge, wählen Sie den für Sie günstigsten aus. Die übrigen Policen, die für Sie nicht in Frage kommen, müssen Sie dann aber spätestens bis 14 Tage nach Erhalt der Unterlagen wieder kündigen bzw. dem Vertragsabschluss widersprechen.


Vorschäden – und dann?

Bei gesundheitlichen Vorschäden hat der einzelne Versicherer verschiedene Möglichkeiten. Er kann


  • die Antragsannahme schlichtweg verweigern;
  • Risikozuschläe in angemessener Höhe verlangen;
  • bestimmte Körperteile aus dem Versicherungsschutz ausklammern.


Ob das sinnvoll ist, sollte man sich sehr gut überlegen. Falls die ausgeklammerten Körperteile eher zu den Hauptrisiken zählen, ist der Nutzen eines solchen Vertrages sehr fragwürdig.


Beachten Sie außerdem, dass die Höhe der versicherbaren BU-Rente grundsätzlich durch das üblicherweise erwirtschaftete Einkommen gedeckelt ist. Je nach Versicherer darf die Berufsunfähigkeits-Rente 50 bis 80 % des vorherigen Einkommens nicht übersteigen. Konkrete Einkommensnachweise werden in der Regel jedoch erst bei Renten in Höhe von 1 500 oder 2 000 €/Monat verlangt.


Karenzzeit sinnvoll?

Manche Versicherer bieten die Vereinbarung einer Karenzzeit an. Das bedeutet: Wenn Sie berufsunfähig werden, zahlt die Versicherung die Rente nicht sofort, sondern erst nach einer bestimmten Wartezeit von z. B. 6 Monaten, einem Jahr oder sogar erst nach zwei Jahren. Da die Versicherung im Leistungsfall einiges an Geld spart, fällt die Prämie etwas niedriger aus. Trotzdem raten wir von einer Karenzzeit eher ab, da die Ersparnis in der Regel nicht besonders groß ist. Außerdem entsteht möglicherweise eine neue Risikolücke. Beispiel: Es geht Ihnen gesundheitlich schlechter, Sie gehen aber von einer vorübergehenden Krankheit aus. Später stellt sich heraus, dass in Wirklichkeit eine dauerhafte Berufsunfähigkeit vorliegt. Dann könnte die Versicherung mit dem Hinweis auf verspätete Meldung u. U. den Versicherungsschutz verweigern.


Betrieb abgeben?

Sie kennen die Bestimmungen der Alterskasse: Ein Landwirt kann die Erwerbsminderungsrente nur dann erhalten, wenn er seinen Betrieb abgegeben hat. Die Frage ist deshalb: Müssen Sie auch bei einer privaten Berufsunfähigkeits-Versicherung Ihren Betrieb abgeben, bevor die vereinbarte Rente gezahlt wird?


Nein, in der Regel nicht. Für die meisten Versicherer zählt ausschließlich das ärztlich festgestellte Krankheitsbild. Trotzdem könnte die Weiterbewirtschaftung des Betriebes im Einzelfall die Versicherung dazu veranlassen, die festgestellte Berufsunfähigkeit anzuzweifeln. Wir empfehlen deshalb, vor der Unterschrift in diesem Punkt unbedingt Klarheit zu schaffen. Am besten lassen Sie sich von der Versicherungsgesellschaft schriftlich bestätigen, dass die Zahlung einer Rente definitiv nicht von der Abgabe des Betriebes abhängig gemacht wird.


Finanzieller Engpass:

In schlechten Jahren oder bei finanziellen Engpässen wird häufig überlegt, ob man nicht bei den Versicherungen sparen kann. Hier ist jedoch Vorsicht geboten. Die Berufsunfähigkeits-Versicherung ist in vielen Betrieben einer der wichtigsten Bausteine der privaten Risikovorsorge. Deshalb sollten Sie auf jeden Fall vermeiden, diesen Versicherungsschutz zu gefährden. Das wäre der Fall, wenn Sie die Berufsunfähigkeits-Versicherung vorschnell kündigen. Später bekommen Sie vielleicht keine neue Police mehr oder nur noch zu wesentlich schlechteren Bedingungen.


Einzige Chance für eine vorübergehende Entlastung: Nach Angaben der Stiftung Warentest können Sie Ihren Vertrag bis zu einem halben Jahr ruhen lassen, müssen nichts zahlen, haben in dieser Zeit aber natürlich auch keinen Versicherungsschutz. Bei einer längeren „Pause“ ist jedoch in der Regel eine erneute Gesundheitsprüfung fällig.


Fazit: Bei vorübergehenden Zahlungsschwierigkeiten sollten Sie immer zunächst prüfen, ob Sie nicht an anderer Stelle sparen können. Besitzen Sie z. B. eine Kapital-Lebensversicherung, können Sie diese vorübergehend beitragsfrei stellen lassen. Das führt im Ergebnis zwar zu einer geringeren Versicherungssumme, verschlechtert aber in der Regel die Rendite der Ablaufleistung nicht.


Ist die Berufsunfähigkeits-Versicherung mit einer Kapital-Lebensversicherung gekoppelt – was wir nicht empfehlen –, können Sie in Absprache mit der Versicherung häufig auch wie folgt vorgehen: Sie setzen die Einzahlungen in die Lebensversicherung vorübergehend oder ganz aus, führen die BU-Versicherung aber unverändert weiter.


Haben Sie eine Berufsunfähigkeits-Versicherung mit Dynamik abgeschlossen, können Sie bei finanziellen Engpässen prüfen, ob diese wirklich noch zwingend nötig ist. Wenn nicht, können Sie die Dynamik kündigen und damit zumindest verhindern, dass die Beiträge in den folgenen Jahren weiter steigen.


Burkhard Fry

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