Ï Unerbetene Werbebotschaften aufs Handy per SMS verletzen das Persönlichkeitsrecht des Empfängers. Das hat das Landgericht Berlin am 14.1.2003 entschieden. Zulässig ist die Werbung nur, wenn der Empfänger sein Einverständnis ausdrücklich erklärt hat. Vorformulierte Erklärungen in den AGBs wie zum Beispiel Ja, ich möchte an SMS-Umfragen teilnehmen sind keine wirksamen Einverständnisse.
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