Auch für die Land- und Forstwirtschaft gibt es Geld aus dem 130 Mrd. €-Hilfspaket der Bundesregierung. Zudem bietet die beschlossene Umsatzsteuersenkung Chancen.
Nutzen Sie die Steuersenkung!
Die Bundesregierung will die Mehrwertsteuersätze in der Zeit vom 1.7.2020 bis zum 31.12.2020 senken, um die Wirtschaft anzukurbeln. Der Regelsteuersatz soll von 19 auf 16%, der ermäßigte von 7 auf 5% sinken.
Für Pauschalierer sehen die Pläne keine Änderungen vor. Es bleibt bei den Sätzen 10,7 bzw. 5,5%. Trotzdem kann es sich für Sie lohnen, Investitionen vorzuziehen, um von den niedrigeren Vorsteuern zu profitieren – vorausgesetzt die Unternehmen geben die niedrigeren Steuersätze auch weiter. Beachten Sie bei Ihren Käufen und Verkäufen:
- Bestellen Sie z.B. Futter oder Maschinen, muss Ihr Verkäufer diese bis 31.12.2020 liefern. Das gilt auch für Dienstleistungen. Es reicht nicht, wenn Sie diese bis Ende des Jahres nur in Auftrag geben oder anzahlen.
- Für den Bau eines Stalles können Sie die niedrigen Sätze nur dann in Anspruch nehmen, wenn das Unternehmen die Gebäude bis Ende des Jahres errichtet hat (Werklieferverträge).
- Als Regelbesteuerer müssen Sie darauf achten, dass Ihnen Ihre Lieferanten den richtigen Steuersatz in Rechnung stellen. Zuviel ausgewiesene Vorsteuer ist nicht abzugsfähig und führt zu Nachzahlungen.
- Denken Sie daran, die neuen Mehrwertsteuersätze in Ihren Registrierkassen einzurichten. Ändern müssen Sie auch die Mehrwertsteuersätze in den Dauerrechnungen z.B. bei einer umsatzsteuerpflichtigen Stallverpachtung.
- Wichtig für Betreiber von Hofcafés: Die Restaurationsumsätze sollen von Anfang Juli bis Ende Dezember auf 5% sinken. Vom 1.1.2021 bis 30.6.2021 steigen sie auf 7%.
Abschreibung: Die Regierung will für die Jahre 2020 und 2021 die degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens wieder einführen (25%, max. 2,5-facher Satz der linearen Abschreibung).