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So sichern Sie sich gegen Berufsunfähigkeit ab

Lesezeit: 9 Minuten

Wenn der Betriebsleiter berufs-unfähig wird, tickt auf vielen Höfen eine finanzielle Zeitbombe. Und dieses Schick-sal kann auch Sie aus heiterem Himmel treffen sei es durch einen Unfall oder durch eine langwierige, schwere Erkran-kung. Die gesetzliche Vorsorge reicht in ei-nem solchen Fall bei weitem nicht aus, um den Lebensunterhalt der Familie und die Fortführung des Betriebes zu sichern. Der Abschluss einer privaten Berufsunfähig-keitsVersicherung ist deshalb für viele Landwirte dringend zu empfehlen. Erfreulich dabei: Die privaten Versi-cherer haben ihre Tarife in jüngster Zeit verbessert und einige Klauseln, die gera-de für Landwirte problematisch waren, entschärft. Allerdings gibt es nach wie vor große Preisunterschiede am Markt. Des-halb hilft Ihnen unser aktueller Prämien-vergleich, einen möglichst günstigen An-bieter für die private Berufsunfähigkeits-Versicherung zu finden. Mindestens 24 000 DM jährliche Rente vereinbaren Die wichtigsten Ziele beim Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeits-Versi-cherung müssen sein: Absicherung des Lebensunterhaltes der Familie, wenn Sie als Betriebsleiter und damit als Hauptarbeitskraft durch einen Unfall oder eine schwere Krankheit langfristig ausfallen. Fortführung und Erhaltung des Betrie-bes z. B. durch Einsatz einer Fremdar-beitskraft, bis der Hofnachfolger seine Ausbildung beendet hat und das Ruder übernehmen kann. Beide Ziele sind nur erreichbar, wenn Sie eine ausreichend hohe Berufsunfähig-keitsRente versichern. Wie hoch diese Rente sein muss, kann nur eine indivi-duelle Risiko-Analyse zeigen. Überlegen Sie: Das größte finanzielle Risiko liegt darin, dass Sie infolge Berufs-oder Erwerbsunfähigkeit als Arbeitskraft für den Betrieb völlig ausfallen. Dann müssen Sie arbeitsintensive Betriebszwei-ge womöglich ganz aufgeben. Dadurch verringert sich Ihr Einkommen entspre-chend. Oder Sie können versuchen, den Be-trieb wie bisher weiterzubewirtschaften. Das ist aber häufig nur mit fremden Er-satzkräften möglich. Und diese kosten Geld, die heutigen Fremdlöhne sind hoch. Eine ausreichend hohe private Berufsun-fähigkeitsRente kann Ihnen helfen, diese Lösung im Ernstfall zu finanzieren. Empfehlung: In Vollerwerbsbetrieben sollten Sie heute eine monatliche Berufs-unfähigkeitsrente von mindestens 2 000 DM versichern (24 000 DM/Jahr). Haben Sie mehrere Kinder zu versorgen und gleichzeitig hohe Fremdkapitalbelastun-gen, kann die erforderliche Rente schnell bei 3 000 DM und mehr pro Monat liegen. Welche Vertragslaufzeit wählen? Als nächstes sollten Sie überlegen, für welche Zeitspanne die private Berufs-unfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden soll. Junge Landwirte schließen eine solche Versicherung am besten gleich bei Berufseintritt ab, spätestens bei der Hofübernahme. Aber auch mit 35 oder 40 Jahren ist es nicht unbedingt zu spät vorausgesetzt, Sie sind gesundheitlich fit und überspringen die recht hohen Hürden der Gesundheitsprüfung. Wie lange die Versicherung laufen soll, hängt davon ab, wie lange das finanzielle Risiko für Ihren Betrieb besteht. Das Ri-siko ist besonders hoch, solange sich Ihre Kinder noch in der Ausbildung befinden und solange der vorgesehene Hofnachfol-ger noch zu jung ist, in den Betrieb einzu-steigen. Die Laufzeit der Berufsunfähig-keitsversicherung sollte deshalb so ge-wählt werden, dass Sie diese Zeitspanne im Ernstfall finanziell überbrücken kön-nen. Sie benötigen den privaten Versiche-rungsschutz deshalb in der Regel bis zu Ih-rem 55. oder 60. Lebensjahr. Das ent-spricht je nach Eintrittsalter bei Versi-cherungsbeginn einer Laufzeit von etwa 20 bis 35 Jahren. Danach dürfte der Hof-nachfolger alt genug sein, um im Notfall das Ruder zu übernehmen. Jungen Landwirten werden manchmal Verträge angeboten, die nur bis zu 40. oder 45. Lebensjahr laufen, dafür aber be-sonders kostengünstig sind. Darauf soll-ten Sie sich auf keinen Fall einlassen. Denn mit zunehmenden Alter steigt das Risiko, berufsunfähig zu werden. Und-wenn Sie z. B. mit Anfang 40 berufsunfä-hig werden, ist der Hofnachfolger meist noch nicht alt genug, um voll in den Be-trieb einzusteigen. Andere Lockangebote bieten eine Rentenzahlung bis zum 60. Lebensjahr zu einem überraschend günstigen Tarif. Grund dafür kann sein, dass der eigentli-che Risikoschutz nur bis zum 45. Lebens-jahr geht. Das heißt: Wenn Sie mit 43 Jah-ren berufsunfähig werden, bekommen Sie zwar eine Rente bis zum 60. Lebensjahr. Tritt die Berufsunfähigkeit aber erst mit 47 Jahren ein, gehen Sie komplett leer aus! Von solchen Angeboten sollten Sie die Finger lassen. Achten Sie darauf, dass nicht nur die Leistungdauer (Rente) bis zum 55. oder 60. Lebensjahr geht, sondern auch die Versicherungsdauer mindestens bis zum 50. Lebensjahr läuft! Risikoschutz für unter 1000 DM im Jahr Die private Berufsunfähigkeitsversi-cherung wird in drei verschiedenen Vari-anten angeboten: als selbständige Berufsunfähigkeits-versicherung (BU); als Berufunfähigkeits-Zusatzversiche-rung (BUZ) in Kombination mit einer Ka-pitallebensbzw. Rentenversicherung; als Berufunfähigkeits-Zusatzversiche-rung (BUZ) in Kombination mit einer Ri-sikoLebensversicherung. Wichtig ist, dass Sie die Beitragsbelastung durch die Berufsunfähigkeitsversi-cherung möglichst gering halten, denn die Beiträge müssen Sie auch in Zeiten schlechter Liquidität aufbringen können! Da die Beiträge der Kombinationspro-dukte im Vergleich zur selbständigen Be-rufsunfähigkeitsversicherung verhältnis-mäßig günstig sind, bietet sich in den meis-ten Fällen der Abschluss eine Berufunfä-higkeitsZusatzversicherung in Verbin-dung mit einer Lebensversicherung an. Bei Eintritt der Berufsunfähigkeit be-kommen Sie dann die vereinbarte Rente, außerdem übernimmt die Versicherung die Beiträge zur Lebensversicherung. BU-Schutz an laufenden Vertrag koppeln Am kostengünstigsten ist der Ab-schluss einer Berufsunfähigkeits-Zusatz-versicherung in Verbindung mit einer Ri-sikolebensversicherung. Übersicht 1 zeigt die Prämien (Nettobeiträge), die die ein-zelnen Versicherer für eine jährliche BU-Rente von 24 000 DM und für einen To-desfallschutz von 100 000 DM in Form ei-ner Risikolebensversicherung berechnen. Die Prämienunterschiede betragen, trotz ähnlicher Vertragskonditionen, oft weit über 100 %! So liegen die Jahresbeiträge für einen Landwirt, der die Versicherung mit 25 Jahren abschließt und einen Versi-cherungsschutz bis zum 55. Lebensjahr vereinbart, zwischen 500 und 1 500 DM. Immerhin fast 25 von 55 Anbietern in un-serem Vergleich bieten einen Tarif von unter 1 000 DM im Jahr an. Allerdings sollten Sie von diesen Anbietern nur die zwölf in Betracht ziehen, die vollständig auf die so genannte abstrakte Verwei-sung verzichten (siehe S. 50). Nicht selten versuchen die Versicherer ihre Kunden davon zu überzeugen, die BUZ an eine Kapital-Lebensversicherung zu binden. Begründung: Die Beitragszah-lungen gehen nicht komplett verloren, sondern können zumindest teilweise für die Altersversorgung angespart werden, auch dann, wenn die Berufsunfähigkeit tatsächlich eintritt. Das ist richtig. Allerdings sollten Sie bedenken, dass eine Berufsunfähigkeits-versicherung mit einer Rente von jährlich 24 000 DM in Kombination mit einer Kapital-Lebensversicherung von 100 000 DM zwischen 3 000 und 6 000 DM im Jahr kostet! Ein dicker Brocken, besonders in Zeiten schlechter Liquidität. Eine Kombi-nation mit einer Kapital-Lebensversiche-rung sollten Sie deshalb nur in Betracht ziehen, wenn Sie ohnehin eine Kapital-Lebensversicherung abschließen wollen, und wenn Sie die relativ hohen Beiträge tatsächlich dauerhaft finanzieren können! Sonst ist es besser, wenn Sie die Risiko-absicherung für den Notfall und die Al-tersvorsorge unabhängig voneinander re-geln. Teilweise können Sie den BU-Schutz auch nachträglich an eine schon bestehen-de Kapital- oder Risikolebensversicherung ankoppeln. Fragen Sie Ihren Versicherer, ob das möglich ist. Achten Sie dabei da-rauf, dass die Lebensversicherung noch lange genug läuft und auch von der Versi-cherungssumme so bemessen ist, dass im Ernstfall eine ausreichend hohe Berufs-unfähigkeitsrente gezahlt wird. Eventuell muss die Lebensversicherung aufgestockt oder die Laufzeit verlängert werden. Übrigens: Wir haben bei unserer Prä-mienumfrage zwar einen Todesfallschutz von 100 000 DM zugrunde gelegt. Das ist aber kein Muss. Falls Sie noch keinen To-desfallschutz brauchen oder schon ausrei-chend für den Todesfall vorgesorgt haben, können Sie überlegen, bei der Lebensver-sicherung eine geringere Todesfallsumme zu vereinbaren, um damit Beiträge einzu-sparen. In anderen Fällen reichen viel-leicht 100 000 DM nicht aus. Dann sollten Sie eine höhere Todesfallsumme verein-baren bzw. eine weitere Risiko-Lebens-versicherung abschließen. Pauschaltarif vorziehen Bei der privaten Berufsunfähigkeits-versicherung können Sie grundsätzlich zwischen zwei verschiedenen Tarifen wählen: der Staffelregelung und der Pau-schalregelung. Beim Staffeltarif erhalten Sie schon bei einer geringfügigen Berufsunfähigkeit von z. B. 25 % einen Teil der Rente, wäh-rend die volle Rente erst ab einer Berufs-unfähigkeit von 75 % gezahlt wird. Gün-stig kann dieser Tarif sein, wenn die Be-rufsunfähigkeit die Folge schleichender Erkrankungen ist. Allerdings müssen Sie jede Verschlechterung Ihres Gesundheits-zustandes von neuem nachweisen. Beim Pauschaltarif erhalten Sie die volle Rente, wenn Sie zu mindestens 50% berufsunfähig sind. Diese Regelung ist für selbständige Landwirte in der Regel bes-ser geeignet als der Staffeltarif. Denn für Landwirte ist es wichtig, dass sie die vol-le Berufsunfähigkeitsrente bekommen, wenn sie aufgrund eines schweren ge-sundheitlichen Schadens den Betrieb nicht weiter führen können. Dagegen können Sie bei einer vergleichsweise ge-ringen Berufsunfähigkeit von zum Bei-spiel 25 % meist noch auf eine Rente ver-zichten, weil der Betrieb dann oft noch unverändert oder mit geringen Ein-schränkungen weiter bewirtschaftet wer-den kann. Nettobeiträge wählen! Aus den Beiträgen der Kunden erwirt-schaften die Versicherungsunternehmen Überschüsse, die sie zumindest teilweise an die Kunden weitergeben. In welcher Form Sie von den Überschüssen profitie-ren, können Sie bei einigen Gesellschaf-ten selbst entscheiden. Die Versicherer bieten ihren Kunden drei Varianten an: die Beitragsverrechnung, bei der die Überschüsse Jahr für Jahr direkt auf die Beiträge angerechnet werden (Nettobei-träge); das Bonussystem, bei dem die Über-schüsse zur Aufstockung der Berufsunfä-higkeitsRente verwendet werden; die verzinsliche Ansammlung, bei der Ihnen die Versicherung die Überschüsse bei Vertragsende auszahlt. Sie sollten die Beitragsverrechnung, al-so die Nettobeiträge wählen! So zahlen Sie von Beginn den geringst möglichen Beitrag und wissen von vornherein, wie hoch die Rente im Fall der Berufsunfä-higkeit sein wird. Beim Bonussystem wissen Sie bei Ver-tragsabschluss nicht, wie hoch die Rente sein wird. Denn die hängt von der Ent-wicklung der Überschüsse ab. Deshalb können Sie beim Bonussystem weniger gut planen. Landwirt ist nicht immer Landwirt Der Beruf des Landwirts gilt bei den Versicherern als relativ risikoreich. Land-wirte werden meistens in die Berufsgrup-pe 3 bzw. C eingeordnet und müssen des-halb im Vergleich zu den Versicherten der Gruppen 1 und 2 (z. B. Ärzte, Anwälte, Sachbearbeiter) mehr Prämie für die glei-che Rente zahlen. Als Landwirt haben Sie in bestimmten Fällen auch die Chance, in die Berufs-gruppe 1 oder 2 eingeordnet zu werden, z. B. wenn ein Großteil Ihrer Arbeit im kaufmännischen oder im personalführen-den Bereich eines größeren Betriebes liegt. Die Prämie ist dann unter Umstän-den nur halb so hoch wie der Tarif für ei-nen normalen Landwirt. Allerdings wird dann auch die Berufsunfähigkeit an-ders bemessen: Ein Rückenleiden, das ei-nen praktischen Landwirt berufsunfähig macht, führt bei einem Bürotarif noch lange nicht zur Berufsunfähigkeit.

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