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So will der BDM Krisen managen

Lesezeit: 4 Minuten

Bei sehr angespannter Marktlage will der BDM mit einem 3-Stufen-Konzept die Milchanlieferung zeitlich befristet deckeln und ggf. auch drosseln. Experten bezweifeln, dass das funktioniert.


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1 Die Aufgaben der bisherigen EU-Marktbeobachtungsstelle sollen erweitert werden. Aus den nationalen und internationalen Notierungen zum Beispiel für Butter, Käse oder Milchpulver sollen die Marktbeobachter einen sog. „Marktentwicklungs-Index“ ableiten und laufend aktualisieren.


2Solange der „Marktentwicklungs-Index“ weitgehend konstant bleibt oder steigt, soll es keine Marktsteuerungsmaßnahmen geben.


3Wenn der Index in einem noch zu definierenden Zeitraum um 7,5 % fällt, soll die Marktbeobachtungsstelle eine sogenannte Frühwarnung herausgeben. Diese Frühwarnung löst zugleich Stufe 1 der Krisensteuerung aus: Es wird die Private Lagerhaltung von Butter, Käse und Milchpulver zugelassen. Ergänzend dazu kann es weitere Maßnahmen wie z. B. ein Kälber- oder Färsenmastprogramm geben oder ein sog. Molkereiprogramm, bei dem einzelne Unternehmen ihren Lieferanten anbieten, für eine gewisse Zeit die Milchanlieferung gegen einen Ausgleich zurückzunehmen.


4Sollten die ergriffenen Marktstützungsmaßnahmen nicht ausreichen, kann die EU-Marktbeobachtungstelle die Marktkrise ausrufen. Dieser Fall tritt ein, wenn der „Marktent-wicklungs-Index“ um 15 % oder mehr gefallen ist. Dann soll Folgendes gelten:


  • Stufe 2: Milchviehhalter, die ab dem Zeitpunkt der ausgesprochenen Früh-warnung bzw. der festgestellten Marktkrise die Milchanlieferung erhöht haben und weiter erhöhen, sollen eine Marktverantwortungs-Abgabe zahlen, deren Höhe sich an dem Milchpreisniveau vor der Krise orientieren soll. Ergänzend dazu sollen Milchviehhalter, die gegenüber einem festgelegten Zeitpunkt die Milchanlieferung freiwillig zeitlich befristet drosseln, für die reduzierte Milchmenge einen Ausgleich bekommen. Dieser könnte sich an den Produktionskosten orientieren.
  • Stufe 3: Wenn die Maßnahmen (Stufe 1 und 2) nicht die gewünschte Marktberuhigung bringen, soll es eine befristete, verbindliche Rücknahme der Milchanlieferung von 1 bis 2 % für alle Betriebe geben. Dafür gibt es dann keinen Ausgleich. Gleichzeitig wird die staatliche Intervention für Butter und Milchpulver geöffnet. Milcherzeuger, die ihre Anlieferung nicht reduzieren, müssen die Marktverantwortungs-Abgabe zahlen.


5Wichtig ist aus Sicht des BDM das Freiwilligkeitsprinzip: Jeder Milchviehhalter soll sich frei entscheiden können, wie viel Milch er liefern möchte.


6Die in den einzelnen Stufen zu ergreifenden Maßnahmen und In- strumente sollen von der EU-Kommission beschlossen werden. Deshalb funktioniert das Konzept nur, wenn es nach EU-Recht für alle Milcherzeuger und Molkereien verbindlich ist.


7Das Krisenmanagementprogramm erfordert nach Ansicht des BDM keine Zuteilung von Lieferquoten. Die Abwicklung der Marktverantwortungs-Abgabe und der Ausgleichszahlung sollen auf Basis der in der Milchgeldabrechnung angegebenen Liefermengen erfolgen.


8Das Programm soll über den EU-Marktkrisenfonds finanziert werden (jährl. Budgetrahmen: 500 Mio. €). Darüber hinaus sollen die noch eingehenden Strafgelder aus der Superabgabe und aus der Marktverantwortungs-Abgabe in die Finanzierung des Programms einfließen. Wenn das Geld nicht reicht, könnten aus Sicht des BDM zusätzliche Haushaltsmittel (Steuergelder) bereitgestellt werden. Sind diese nicht verfügbar, soll die „Restfinanzierung“ über eine allgemeine Erzeugerumlage erfolgen.


9Die Abwicklung der Zahlungen sollen die Molkereien übernehmen. Das ist laut BDM zumutbar, weil


  • die Molkereien auch von einer schnellen Markterholung profitieren,
  • mit dem Programm keine Wettbewerbsverzerrung verbunden ist, da alle Molkereien in der EU davon gleichermaßen betroffen sind, und
  • weil im internationalen Vergleich auch kein Verlust von Marktanteilen droht, da es sich nur um kleine Mengenanpassungsschritte handelt, die im Rahmen normaler Produktionsschwankungen liegen und damit die Auslastung der Unternehmen nicht gefährden. Der BDM argumentiert, dass nach den Erfahrungen der Milchkrisen 2009 und 2012 schon eine Mengenreduzierung von 1,5 bis 2 % ausreichen dürfte, um die Märkte zu stabilisieren. Je länger man im Falle der Krise aber zögere, desto größer würden notwendige Anpassungsschritte, heißt es.


10 Für die Umsetzung des Krisenmanagements ist nach Ansicht des BDM kein zusätzlicher Außenschutz notwendig. Die reduzierten Mengen seien so klein, dass sie zu keiner Verschiebung der Handelsströme führten. Das belege zum Beispiel die aktuell reduzierte Milchanlieferung in der EU aufgrund der drohenden Superabgabe.

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