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Solaranlagen auf dem Dach: Jetzt erst recht?

Lesezeit: 6 Minuten

Die Vergütungssätze für Photovoltaikanlagen wurden mit dem neuen EEG angehoben. Aber auch die Anlagenpreise sind gestiegen. Lohnt der Einstieg oder eine Erweiterung noch?


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Lange kannten die Preise für Photovoltaikmodule, aber auch die EEG-Einspeisevergütung nur eine Richtung – nach unten. Das hat sich in den letzten zwei Jahren, erst durch gestörte Lieferketten, dann den Krieg in der Ukraine, geändert. Das brachte die Energiewende in Gefahr und zwang die Politik zum Handeln. Die Antwort war das EEG 2023. Erstmals hob die Bundesregierung die Vergütungssätze für Solarstrom wieder an und seitdem dürfen Sie eine Anlage splitten, um gleichzeitig einen Teil des Stromes selbst zu verbrauchen und den anderen einzuspeisen. Außerdem sieht das EEG 2023 eine höhere Vergütung für die Volleinspeisung als für den Selbstverbrauch vor (Details hierzu und weiteren rechtlichen Neuerungen des EEG 2023 finden Sie auf Seite 136–138). Das soll Anreize schaffen, PV-Anlagen größer als für den Eigenbedarf zu planen und mehr grünen Strom in die Netze einzuspeisen.


Somit ist es zwar nach wie vor sinnvoll, mit dem günstigen Solarstrom teuren Strom aus der Steckdose zu ersetzen. Andererseits kann es sich auszahlen, die Anlage nun größer zu planen, um einen attraktiveren Gesamtpreis beim Kauf der PV-Anlage zu bekommen.


Richtige Planung


Ausschlaggebende Faktoren für die Größe einer PV-Anlage sind optimale Dachflächen, die aufnehmbare Leistung am Einspeisepunkt in das öffentliche Stromnetz, und ob der Betrieb schon bestehende Stromerzeugungsanlagen hat. Bei bereits bestehenden PV-Anlagen könnten Sie überlegen, diese mit in den Eigenverbrauch einzubringen, da manche, je nach Inbetriebnahmedatum, auch noch eine zusätzliche EEG-Vergütung für den selbst genutzten PV-Strom bekommen könnten. Je nach bestehendem Einspeisepunkt sollte man den technischen, sowie wirtschaftlichen Aufwand für das „Umswitchen“ gegenrechnen.


Um bei all der Theorie das Ganze etwas anschaulicher zu machen, spielen wir es einmal für einen beispielhaften landwirtschaftlichen Betrieb durch.


Beispielbetrieb


Landwirtin Breitner hält Schweine im geschlossenen System mit 280 Zuchtsauen, 1 500 Ferkelaufzucht- und 1200 Mastplätzen. Der Betrieb hat einen Strombedarf von 73600 kWh im Jahr (a). Die Tiere werden über eine Flüssigfütterungsanlage mit Fertigfutter versorgt. An dem Standort gibt es noch eine Maschinenhalle mit einer kleinen Werkstatt sowie einem Betriebsleiterhaus und einem alleinstehenden Altenteiler von 2012. Diese Wohnhäuser und die Halle haben einen jährlichen Strombedarf von 8550 kWh. Also hat der Zuchtsauenbetrieb einen jährlichen Gesamtbezugsstrombedarf von 82150 kWh. Schweinehalterin Breitner hatte in 2009 bereits eine 29,9 kWp PV-Anlage zur Volleinspeisung auf dem südlich gelegenen Dach des Ferkelaufzuchtstalles errichtet. Jetzt kommt Breitner durch die hohen Stromkosten ins Grübeln und überlegt, eine weitere PV-Anlage für den Eigenbedarf zu errichten. Sie verfügt noch über freie Dachflächen auf dem südlich ausgerichteten Ferkelaufzuchtstall sowie auf weiteren Dächern, die optimal für den Selbstverbrauch nach Osten und Westen ausgerichtet sind. Auch der Netzanschluss ist ausreichend dimensioniert, sodass die Möglichkeit bestünde, eine Anlage mit knapp 100 kWp PV-Anlage zusätzlich zu errichten. Bedingt durch ihren über das Jahr bezogenen Strombedarf von 82150 kWh und dem natürlichen Sonnenverlauf im Jahr plant Breitner mit ihrem Kammerberater eine 68,9 kWp-Eigenverbrauchsanlage. Zusätzlich will sie eine Photovoltaikanlage auf ihrem Süddach mit 31 kWp installieren und den erzeugten Strom komplett einspeisen.


Planung am Verbrauch ausrichten


Da der meiste Strom am Tag nachmittags anfällt, plant sie die Eigenverbrauchsanlage mit 1/3 der Anlagenleistung im Osten und 2/3 im Westen. Der durchschnittliche Stromertrag liegt bei 890 kWh/a. Von den 88864 kWh/a erzeugtem Strom werden gut 50​​​​​​​% (46198 kWh/a) selbst verbraucht. Wegen des hohen Eigenverbrauchsanteils kommt für sie momentan kein zusätzlicher Speicher in Frage. Die restlichen 42666 kWh/a speist sie in das öffentliche Stromnetz ein. Von den 82150 kWh betrieblichen Strombedarf muss sie nach Abzug des produzierten Eigenbedarfes noch 35​​​​​​​952 kWh/a zukaufen. Die Anlage soll im März 2023 in Betrieb gehen, was aber für das Jahr 2023 bezogen auf die Einspeisevergütung unerheblich ist, da die EEG-Vergütung bis zum Ende des Jahres 2023 gleichbleibt. Der zu ersetzende Bezugsstrompreis ist mit 33 ct pro kWh bei einer jährlichen Steigerung von 1% kalkuliert. Die derzeit sehr hohen Strompreise sind bewusst nicht für die langfristige Rentabilität herangezogen worden, da diese durch außergewöhnliche Umstände bedingt sind. Der Zinssatz der Bank liegt bei 3,5% mit einer Laufzeit von zehn Jahren.


Gute Wirtschaftlichkeit


Der PV-Anlagenpreis liegt bei 1​​​​​​​000 € je kWp netto fertig installiert bis zum Einspeisepunkt. In der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung liegen die Einspeiseerlöse über den Vergütungszeitraum von 20 Jahren bei 20​​​​​​​335 €. Der selbst genutzte Strom hat für diesen Zeitraum einen Wert von 284​​​​​​​804 €. Nach Abzug der Zinsen und Tilgung wurden weitere Kosten mit 32​​​​​​​031 € berücksichtigt. Darunter fallen z.B. Wartungsarbeiten. Der Gewinn beträgt vor Steuern nach dem EEG-Vergütungszeitraum 190261 €. Die PV-Anlage kann dem landwirtschaftlichen Betrieb nach diesem Zeitraum noch bis zu zehn weitere Jahre Strom liefern. Der zweite Teil der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung berücksichtigt die Volleinspeiseanlage mit 31 kWp. Mit der höheren EEG-Vergütung von 11,98 ct/kWh, sowie einer Ausrichtung nach Süden und einer Investition von 1000 €/kWp (netto) rechnet sich die Volleinspeisung zwar noch. Jedoch ist sie deutlich weniger lukrativ. Nach ca. 15 Jahren hat sich die PV-Anlage amortisiert. Trotzdem lohnt es sich, die Volleinspeisung zu berücksichtigen und nicht nur auf den Eigenverbrauch zu setzen. Denn durch die größere Dimension sinken die Modulkosten pro Kilowatt.


Splitten erhöht Rentabilität


Würde man die PV-Anlage nicht splitten und als reine Eigenverbrauchsanlage unter den gleichen Bedingungen in Betrieb nehmen, fiele der Gewinn um rund 20000 € geringer aus. Wenn Breitner keine weitere Möglichkeit mehr hätte, in den Hausanschluss einzuspeisen, so könnte sie auch die bestehende PV-Anlage mit 29,9 kWp umswitchen, also von der Volleinspeisung in den Eigenverbrauch mit Überschusseinspeisung. Sie würde die EEG-Vergütung von 2009 mit 43,01 ct/kWh für die Überschusseinspeisung weiter erhalten und zusätzlich für den Eigenverbrauch auch noch 25,01 ct/kWh. So könnte sie die Wirtschaftlichkeit ihrer Bestandsanlage für den Rest der Laufzeit erhöhen. Am fiktiven Beispielbetrieb von Landwirtin Breitner zeigt sich, dass es sich auch unter den geänderten Bedingungen weiterhin lohnt, in Photovoltaik zu investieren.


Wenn auch Sie Ihre betrieblichen Stromkosten senken möchten, sollten Sie Ihre bestehenden PV-Anlagen, sowie die Möglichkeit weitere PV-Anlagen in Eigenverbrauch neu zu errichten in verschiedenen Szenarien durchrechnen, um eine wirtschaftliche Entscheidung für sich und Ihren Betrieb zu treffen.


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frederic.storkamp@topagrar.com

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