Für die einen bringt das neue Gesetz vor allem Gerechtigkeit für diejenigen, die viel geleistet haben – die anderen sehen in der Reform eine unnötige Belastung der jungen Generation. Beide Meinungen haben ihre Berechtigung. Und man darf sich sicher auch fragen, ob die Mütterrente nicht besser aus Steuermitteln statt aus Beiträgen der Versicherung zu finanzieren wäre.
Ganz klar nicht in Ordnung ist jedoch, dass die Alterskasse die Beitragszeiten der gesetzlichen Rentenversicherung anerkennt, umgekehrt die gesetzliche Rentenversicherung aber nicht die Beitragszeiten in der Alterskasse! Das ist schon lange ein Ärgernis für Landwirte, die früh-zeitig in Rente gehen wollen – zumal es dafür keine sachliche Begründung gibt.
Der Deutsche Bauernverband hat schon mehrfach eine entsprechende Gesetzesanpassung gefordert. Mit dem neuen Gesetz hätte die Bundesregierung endlich die Gelegenheit ergreifen können, diese Ungerechtigkeit zu beseitigen. Diese Chance wurde leider verpasst!