Jetzt liegen die Fakten auf dem Tisch. Die Länder können das Grundstückverkehrsgesetz verschärfen. Unüberwindbare juristische Hürden scheint es nicht zu geben. Aber ist eine Verschärfung auch nötig? Die Wissenschaft sagt nein, die Politik ist dafür und der Berufsstand scheint hin- und hergerissen.
Jetzt ist es an der Zeit, Farbe zu bekennen: Wollen wir mehr Ordnungsrecht am Bodenmarkt? Soll der Staat noch stärker mitreden, wer wie viele Agrarflächen kaufen darf?
Klar ist, wer außerlandwirtschaftliche Investoren im Zaum halten will, muss „ja“ sagen zur einer Genehmigungspflicht beim Erwerb von Gesellschaftsanteilen mit landwirtschaftlichen Flächen. Natürlich hat das auch Auswirkungen auf bestehende Agrarbetriebe, wenn dort z. B. ein Gesellschafterwechsel ansteht.
Wer das nicht will, der sollte dann aber auch aufhören, über den vermeintlich oder tatsächlich wachsenden Einfluss außerlandwirtschaftlicher Investoren auf den Bodenmarkt zu lamentieren.
Unabhängig von der Ausgestaltung des Bodenrechts gibt es aber noch eine ganze Reihe wichtiger Stellschrauben, die die Politik endlich anpacken könnte, um den Bodenmarkt zu beruhigen. Drei Defizite sind besonders augenfällig:
- Ein einheitlicher und konsequenter Vollzug des bestehenden Grundstück- und noch dringender des Landpachtverkehrsgesetzes könnte viele zweifelhafte Eigentümer- und Pächterwechsel zu Fall bringen.
- Die doppelte Erhebung der Grunderwerbsteuer beim Vorkaufsrecht und die gleichzeitige Befreiung von dieser Steuer bei der Übertragung von Unternehmensanteilen ist mit Blick auf die Ziele des Grundstückverkehrsgesetzes ein Skandal.
- Und der tägliche Verlust von mehr als 70 ha Agrarflächen ist mit Blick auf die Versprechungen der Politik ein Trauerspiel.
Wann machen Politik und Verwaltung endlich ihre Hausaufgaben?
Dr. Ludger Schulze Pals, top agrar-Redaktion