Die Übergabe von Hof und gewerblichen Anlagen ist kompliziert.
- Die erbrechtlichen Rahmenbedingungen der Übergabe sind nicht immer eindeutig. Ist die Anlage ein Gemischt- oder ein Doppelbetrieb?
- Weichende Erben haben oft hohe, am vermeintlich hohen Verkehrswert orientierte Abfindungsansprüche.
- Verkehrswerte und auch Pflichtteilsansprüche, die als Maßstab für die Abfindung dienen können, sind aber v.a. bei Biogas und PV oft niedriger als gedacht – und schwer zu ermitteln.
- Um trotz allem eine gerechte und für den Betrieb tragbare Lösung zu finden, muss die Abfindungsfrage in der Familie offen diskutiert werden.
Schieben Sie die Übergabe dennoch nicht auf die lange Bank! Denn wenn Sie die Anlage nicht übergeben, fällt sie bei Tod des Eigentümers u. U. an eine Erbengemeinschaft aus Hofübernehmer und weichenden Erben. Das darf nicht passieren!
Falls Sie jetzt noch nicht übergeben wollen, sollten Sie zumindest in einem Testament oder Erbvertrag den Hofnachfolger als Alleinerben einsetzen (top agrar 2/2013).
Im Einzelfall kann auch eine frühzeitige Übergabe ohne Zustimmung der weichenden Erben besser sein als gar nicht zu übergeben. Denn die weichenden Erben können ihre Pflichtteils-Ergänzungsansprüche bei Tod des Übergebers nur bis zu zehn Jahre nach Übergabe geltend machen.
Anne Schulze Vohren, top agrar-Redaktion