Ich würde meine Milch gerne kurzfristig an eine andere Molkerei liefern, die besser zahlt. Den Vertrag mit meiner bisherigen Molkerei hatte ich bereits zum Ende 2009 gekündigt und dies auch von der Molkerei bestätigt bekommen. Seither habe ich zwar weiter an diese Molkerei geliefert, es gab aber nie eine formale Aufhebung der Kündigung. Darf ich die Belieferung der bisherigen Molkerei fristlos einstellen und meine Milch an deren Konkurrenz verkaufen?
Sowohl Sie als auch die Molkerei haben sich 2009 so verhalten haben, als hätte es die Kündigung nie gegeben. Deswegen muss man davon ausgehen, dass Sie den Vertrag mit der Molkerei durch sogenanntes „konkludentes Handeln“ stillschweigend verlängert haben. Sie werden daher die im ursprünglichen Vertrag genannte Kündigungsfrist einhalten müssen.