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Start der Ernte 2024 Agrarpaket der Bundesregierung Pauschalierung

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Stroh angesteckt,Entschädigung gekürzt

Lesezeit: 1 Minuten

Weil in der letzten Ernte reichlich Stroh anfiel, errichtete ein norddeutscher Landwirt mehrere große Mieten auf einer nahen Wiese. Dabei achtete er zwar auf ausreichende Abstände zu seinen Hofgebäuden. Die Strohmieten lagen aber nur rund 20 m voneinander entfernt.


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Als ein Brandstifter zündelte, ging das gesamte Stroh in Flammen auf. Einige Tage vorher hatte der Landwirt die Mieten und den geschätzten Strohwert ordnungsgemäß seiner Versicherung gemeldet. Trotzdem gab es Ärger mit der Entschädigung. Die Gesellschaft wollte ihm höchstens ein Viertel des Strohwerts von insgesamt weit über 15 000 € erstatten. Begründung: Bei der Größe und dem Versicherungswert der Strohmieten hätten diese mindestens 50 m Abstand voneinander haben müssen. So stehe es schließlich in den Versicherungsbedingungen – die in den vorangegangenen Beratungsgesprächen mit dem Landwirt aber nie erwähnt worden waren. Erst durch intensives Nachverhandeln bekam der Betriebsleiter dann doch noch den vollen Strohwert ersetzt.


Fazit: Prüfen Sie bei größeren Strohmieten, welche Mindestabstände Ihre Versicherung in den teilweise sehr umfangreichen Vertragsbedingungen festgelegt hat. Diese können je nach Gesellschaft sehr unterschiedlich sein. Aber nur so vermeiden Sie Entschädigungs-Ärger im Ernstfall.

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