Ein Leitungsunternehmen möchte unter meinem Acker am Stadtrand ein 330 Meter langes Stromkabel mit 20 Kilovolt Spannung verlegen. Kann ich Entschädigung verlangen?
Das kommt darauf an, ob Sie selbst Anschlussnehmer des Leitungsunternehmens sind. Dabei geht es nicht darum, wo Sie Ihren Strom kaufen, sondern wer Ihren Anschluss betreibt. Wenn ja, dann müssen Sie gemäß der Niederspannungsanschlussverodnung die Verlegung der Leitung zwar unentgeltlich zulassen. Allerdings hätten Sie dann Anspruch darauf, dass das Unternehmen die Leitung umverlegt, wenn Sie darüber später z.B. einmal bauen möchten. Manchmal bieten die Unternehmen den Flächeneigentümern Geld dafür, dass das Leitungsrecht in das Grundbuch eingetragen wird. Damit würden Sie aber Ihren Anspruch auf unentgeltliche Umverlegung aufgeben. Deswegen raten wir Ihnen davon ab, wenn Sie die Fläche in Zukunft eventuell anders nutzen wollen. Sollte es sich ohnehin um ein anderes Leitungsunternehmen handeln als Ihren Anschlussbetreiber, so müssen Sie die Leitung durch Ihren Acker nur dann dulden, wenn das Unternehmen ein Enteignungsrecht hat. Dafür müsste z.B. ein Planfeststellungsbeschluss vorliegen oder die zuständige Landesbehörde die Stromleitung als erforderlich für die Energievesorgung eingestuft haben. Für die Fläche des Schutzstreifens über der Leitung steht Ihnen dann pro Quadratmeter eine Entschädigung von 30 % des Bodenwertes zu.