Das Gesetz zur Beschleunigung des Energieleitungsbaus ist verabschiedet. Gesetzlich festgelegt ist nun u.a. eine Mindestentschädigung für Grundstückseigentümer – allerdings nicht als wiederkehrende, sondern nur einmalige Zahlung. Bei Freileitungen sind es 25% vom Verkehrswert des Schutzstreifens, bei Erdkabeln 35%. Wird die Dienstbarkeitsbewilligung in 8 Wochen beglaubigt, steigt die Entschädigung um 75%, mind. um 0,50 € und max. um 2,00 € pro m² Schutzstreifen. Der Deutsche Bauernverband (DBV) kritisiert dies als unzureichend. Achtung: Landwirte, die über eine Rahmenvereinbarung der Bauernverbände bereits Leitungen zugestimmt haben, sollten ihre Verträge prüfen. Oft sieht eine sog. „Öffnungsklausel“ Nachzahlungen bei neuen Gesetzen vor.
Positiv ist, dass künftig weniger Fläche für Ausgleiche verloren geht. Per Bundeskompensationsverordnung darf die Bundesregierung z.B. beim Trassenbau den Naturschutzausgleich flächenschonend und landwirtschaftsverträglich regeln.