Zwar rücken für betroffene Grundeigentümer höhere Entschädigungen beim Bau von Stromleitungen im Höchstspannungsbereich endlich in greifbare Nähe. Die Forderung nach wiederkehrenden Zahlungen greift der neueste Gesetz-Entwurf des Bundeskabinetts aber nicht auf. Vorgesehen sind u.a.:
- Erstmalig bundesweit einheitlich gesetzlich festgelegte Entschädigungszahlungen.
- Für Freileitungen 25% vom Verkehrswert des betroffenen Schutzstreifens statt bislang 20%.
- Für Erdkabel 35% statt bislang 30%.
- Per Beschleunigungszuschlag steigen diese Entschädigungen um 50%, wenn der Grundeigentümer die Dienstbarkeitsbewilligung in 8 Wochen beglaubigen lässt.
- Eine höhere Aufwands-pauschale für die Eintragung einer Dienstbarkeit.
Positiv für Landwirte ist, dass die Bundesregierung die Ermächtigung erhalten soll, bei Infrastrukturprojekten des Bundes per Bundeskompensationsverordnung Beeinträchtigungen zu vermeiden und den Naturschutzausgleich zu regeln. Das soll z.B. auch beinhalten, dass für die neuen Erdkabelgroßprojekte bei ordnungsgemäßer Bauausführung in der Regel kein Naturschutz-Ausgleich mehr erforderlich wäre.
Der Gesetzentwurf liegt aktuell zur Stellungnahme beim Bundesrat und wird dann anschließend in den Bundestag eingebracht. Eine Verabschiedung ist noch im 1. Halbjahr 2019 angestrebt.
Als absolut unzureichend hat der Deutsche Bauernverband (DBV) die neuen Entschädigungen bewertet. Um die erforderliche Akzeptanz bei Land- und Forstwirten zu erreichen, sei hier zwingend nachzubessern. Auch, um eine belastbare Basis für wiederkehrende Zahlungen zu erhalten.