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Sture Verwaltung – was tun?

Lesezeit: 2 Minuten

Von der 7 m breiten Kreisstraße läuft auf einer Länge von 150 m das gesamte Oberflächenwasser in mein Feld. Auf einer Fläche von 1?000 m2 säuft mir ständig das Getreide ab. Die zuständige Straßenverwaltung lehnt jede Verantwortung ab, ich soll mich selbst um das Problem kümmern. Wie ist die Rechtslage?


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Es geht hier um Niederschlagswasser, das jeder Grundstücks­eigentümer auf der eigenen Fläche verrieseln muss, oder er muss es der öffentlichen Kanalisation bzw. einem Vorfluter zuleiten. Das gilt auch für die Straßenverwaltung. Sie muss das auf Straßengrundstücken anfallende Niederschlagswasser ordnungsgemäß entsorgen, z. B. in einen Vorfluter ableiten.


Wegen der Verletzung dieser Pflicht steht Ihnen aus § 1?004 BGB ein Unterlassungsanspruch zu, wegen der Mindererträge auf Ihrer Getreidefläche außerdem ein Schadenersatzanspruch nach § 823 BGB. Allerdings müssen Sie dafür eindeutig nachweisen, dass die auf Ihrer Fläche entstehende Vernässung durch die mangelhafte Entwässerung der Kreisstraße verursacht wurde.


Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, sollten Sie eine Klage erwägen. Dann wird diese Frage im Rahmen des Gerichtsverfahrens gutachterlich geklärt. Ohne eine solche Versicherung ist es eventuell ratsam, vorab einen Sachverständigen hinzuzuziehen. Dann können Sie besser einschätzen, wie erfolgversprechend eine Klage ist. Fällt dessen Stellungnahme eindeutig aus, können Sie damit die Straßenverwaltung eventuell auch ohne Gerichtsverfahren von der Richtigkeit Ihrer Ansicht überzeugen.

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