- Gerade bei größeren Schäden benötigen Sie oft einen eigenen Gebäudesachverständigen. Die Kosten dafür werden in der Regel vom Versicherer übernommen. Dennoch dürfen Sie sich als Versicherungsnehmer Ihren Sachverständigen selbst aussuchen. Auf Vorschläge oder gar Benennungen von Seiten der Versicherung müssen Sie sich nicht einlassen.
- Immer wieder versuchen Versicherer ein mit dem Neuwert versichertes Gebäude nur mit dem Zeitwert zu entschädigen. Die Versicherer begründen dies mit dem angeblich nur noch geringen Wert des Gebäudes zum Zeitpunkt des Schadenfalls. Dagegen sollten Sie sich aber unbedingt wehren!
- Zwar ist es richtig, dass die Versicherung für ein zum Neuwert versichertes Gebäude, dessen Wert unter 40 oder 50% sinkt, im Schadenfall nur noch den Zeitwert zahlen muss. Bei bewirtschafteten Gebäuden ist ein solcher Wertverfall in der Praxis aber kaum denkbar.
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