Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Newsletter
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Start der Ernte 2024 Agrarpaket der Bundesregierung Pauschalierung

Aus dem Heft

Unfälle & Co: So sichern Sie Ihre Kinder ab

Lesezeit: 7 Minuten

Unfälle oder Krankheiten können lebenslange Folgen für Ihre Kinder haben. Guten Versicherungsschutz gibt es schon für wenig Geld. Wir sagen, worauf es bei den Policen ankommt.


Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Es ging ganz schnell: In einem Moment saß die kleine Lena noch auf dem Pony und im nächsten warf es sie auch schon ab. Jetzt sitzt sie im Rollstuhl.


Jedes Jahr verletzen sich 15 % aller Kinder unter 15 Jahren so stark, dass sie ärztlich versorgt werden müssen. Meist geht es glimpflich aus. Ein Unfall kann aber auch drastische Folgen haben.


Im schlimmsten Fall bleibt das Kind dauerhaft schwer beeinträchtigt. Es kann vielleicht nie für sich selbst sorgen, keine Ausbildung absolvieren, keinen Beruf ausüben. Es bleibt ein Leben lang auf fremde Hilfe angewiesen.


Viele Policen, die für Kinder angeboten werden, sind überflüssig. Eine Kinder-Unfallversicherung, die diese Risiken finanziell abdeckt, ist jedoch sinnvoll – und kostet nur wenige Euro im Monat. Noch umfassender schützt eine Kinder-Invaliditätsversicherung, die auch schwere Krankheitsfolgen einschließt. Diese Policen sind jedoch deutlich teurer und teilweise lückenhaft in ihren Leistungen.


Kapital oder Rente?

Bei der Kinder-Unfallversicherung können Sie zwischen zwei Varianten wählen: Einer lebenslangen Rente oder einer einmaligen Kapitalleistung – beide in ihrer Höhe gestaffelt nach der Schwere der Unfallfolgen.


Die meisten Experten empfehlen eine einmalige Kapitalabfindung. Der Vorteil: Sie können das Geld flexibel für das betroffene Kind einsetzen, z. B. damit notwendig werdende Umbaumaßnahmen im Haus finanzieren, von der Krankenkasse nicht übernommene Therapien bezahlen usw.


Entscheidend ist dabei jedoch die Höhe der Kapitalabfindung. Diese sollte im Fall der Vollinvalidität heute mindestens 500 000 € betragen. Denn soviel Geld müssten Sie bei den derzeit niedrigen Zinsen anlegen, damit monatlich wenigstens 1 000 € für den Lebensunterhalt des Kindes dauerhaft zur Verfügung stehen. Das zeigt die folgende Rechnung:


Bei 2 % Zinsen reicht ein Kapital von 500 000 € aus, um 90 Jahre lang monatlich 1 000 € abheben zu können. Danach wäre das Kapital verzehrt. Können nur 450 000 € zurückgelegt werden, weil 50 000 € z. B. für Umbau- oder sonstige Maßnahmen benötigt wurden, reicht der Rest immerhin noch für 1 000 €/Monat über 70 Jahre. Mit 300 000 € kämen Sie hingegen nur noch 35 Jahre aus.


Hohe Progression:

Um 500 000 € Kapitalabfindung bei voller Invalidität sicherzustellen, gibt es zwei Wege:


  • Sie vereinbaren von vornherein eine Versicherungssumme von 500 000 € – ohne Progression. Das heißt: Wird Ihr Kind durch einen Unfall zu 100 % invalide, zahlt die Versicherung die vollen 500 000 €. Bei 10 %iger Behinderung wären es 50 000 €.
  • Oder Sie wählen eine Versicherungssumme von 100 000 €, aber mit 500 % Progression. Dann zahlt die Versicherung bei voller Invalidität ebenfalls 500 000 €, bei 10 %iger Behinderung wären es allerdings nur 10 000 €.


Der entscheidende Unterschied: Die Progressions-Tarife sind um ein Vielfaches günstiger. Dafür können Sie durchaus in Kauf nehmen, dass die Entschädigung bei leichten oder mittleren Unfallfolgen niedriger ist. Denn entscheidend ist, dass in besonders schweren Fällen möglichst viel Kapital für das Kind zur Verfügung steht. Das können Sie am günstigsten über einen Progressions-Tarif mit einer niedrigen Grundsumme von beispielsweise 100 000 € und hoher Progression (z. B. 500 %) sicherstellen.


Prämien im Vergleich:

Was solche Kinder-Unfallversicherungen derzeit kosten, zeigt unsere Übersicht auf Seite 47. Ergebnis: Gute Policen gibt es bereits ab etwa 60 € Jahresbeitrag. Bei einigen sind die Folgen von Zeckenbissen automatisch mitversichert. Das kann gerade für Bauernkinder sinnvoll sein. Für ca. 60 bis 70 € Jahresbeitrag gibt es auch schon Policen, bei denen Impfschäden und psychische Unfallfolgen mitversichert sind.


Auch eine verbesserte Gliedertaxe kann durchaus interessant sein. Die Gliedertaxe bestimmt, welcher Grad der Invalidität beim Verlust bestimmter Gliedmaßen oder Fähigkeiten anerkannt wird. Beim Verlust eines Zeigefingers sind es üblicherweise 10 %, bei einer Hand 55 % und bei einem Arm 70 %. Bei einer verbesserten Gliedertaxe würden für den Arm statt 70 % z. B. 84 % anerkannt. Dadurch erhöht sich die Entschädigung in einem typischen Progressions-Tarif (100 000 € Grundsumme, 500 % Progression) von 220 000 € auf immerhin 340 000 €. Damit wird der Versicherungsschutz für bestimmte Unfälle gezielt aufgestockt.


Wie unsere Übersicht zeigt, sind Tarife mit verbesserter Gliedertaxe aber in der Regel auch teurer. Bei einigen Gesellschaften kann man zum günstigen Grundtarif aber gezielt nur die verbesserte Gliedertaxe „zubuchen“, teilweise für unter 10 €/Jahr.


Zu teure Extras:

Unfallpolicen, die deutlich mehr kosten, enthalten meist zahlreiche Extras wie Krankenhaustagegeld, Todesfallleistungen, hohe Kostenübernahme bei kosmetischen Opera-tionen, Bergungskosten, medizinische Hilfsmittel oder Nachhilfeunterricht. Bedenken Sie jedoch: Vorrangig ist die Existenzsicherung Ihres Kindes, sollte es nach einem Unfall schwer beeinträchtigt oder sogar erwerbsunfähig bleiben. Solche Extras sind dafür eher unwichtig und verteuern die Versicherung unnötig: Statt rund 60 € zahlen Sie dann schnell bis zu 165 € pro Jahr.


Die Melde- und sonstigen Fristen, die Sie bei Unfällen beachten müssen, handhaben die Versicherer teilweise unterschiedlich. Das Gleiche gilt bei Abzügen für Vorerkrankungen, soweit diese Einfluss auf eine unfallbedingte Invalidität hatten. Vor allem bei Angeboten mit vergleichbarer Prämienhöhe lohnt es sich, auch auf solche Unterschiede zu achten. Sie sind deshalb in unserer Übersicht auf Seite 47 aufgeführt.


Rente bei Invalidität:

Nicht nur Unfälle, sondern auch schwere Krankheiten können lebenslange gesundheitliche Folgen haben. Seit mehreren Jahren gibt es daher sogenannte Kinder-Invaliditätsversicherungen. Diese zahlen nicht nur bei unfallbedingter Invalidität, sondern auch dann, wenn Ihr Kind z. B. nach einer Hirnhautentzündung dauerhaft schwer beeinträchtigt bleibt.


Versichert werden in der Regel monatliche Renten. Bei einigen Policen wird die Rente mit einer geringen Kapitalleistung kombiniert. Hohe Kapitalabfindungen gibt es aber kaum.


Die Renten werden lebenslang gezahlt. Sie enden also nicht – wie z. B. bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung – mit dem Erreichen des Rentenalters. Fällig wird die Rente, wenn das Kind einen Invaliditätsgrad von 50 % oder mehr aufweist.


Die umfassende Invaliditätsversicherung ist deutlich teurer als eine reine Unfallpolice. Für eine Monatsrente von 1 000 € liegt der günstigste Jahresbeitrag bei etwa 140 €. Die teuersten Policen kosten teilweise bis zu 650 € pro Jahr. Trotz der hohen Kosten weist der Ver­sicherungsschutz einige Lücken auf. Besonders problematisch: Fast alle Ver­sicherer schließen z. B. Neurosen, Psychosen, Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen vom Versicherungsschutz aus. Laut Statistischem Bundesamt sind jedoch solche Störungen eine der häufigsten Ursachen für Schwerbehinderungen im Kindes- und Jugendalter.


Versichert sind solche Entwicklungsstörungen nur, wenn sie durch Unfall, Erkrankung mit hirnorganischen Schäden, Vergiftung oder Infektion verursacht wurden. Im Ernstfall ist dies oft nur schwer sicher nachzuweisen. Die Versicherer könnten dann generell die Leistungen bei Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen verweigern, warnte Finanztest schon vor einigen Jahren (1/2010).


Der Ausschluss angeborener Erkrankungen, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch nicht diagnostiziert waren, ist zwar noch in einigen Verträgen enthalten. Allerdings hat der Bundesgerichtshof diese Klausel inzwischen als rechtswidrig und damit unwirksam eingestuft (Az: IV ZR 252/06).


Erneute Gesundheitsprüfung:

Die von top agrar verglichenen Kinder-Invaliditätspolicen enden meist mit dem 18., spätestens aber mit dem 30. Lebensjahr. Um sich danach vor den Folgen einer Berufsunfähigkeit zu schützen, müsste das dann erwachsene Kind eine private BU-Versicherung abschließen. Ein „Umstieg“ von der Kinder-Invaliditätsversicherung in eine BU-Versicherung ist jedoch nicht ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich. Dies wäre ein Pluspunkt für die vorgeschaltete Kinder-Invaliditätspolice. Einen solchen Übergang bietet jedoch keiner der von uns befragten Versicherer an.


Wir halten fest:

Die Kinder-Invaliditätsversicherungen sind teuer. Trotzdem weist der Versicherungsschutz gewisse Lücken auf. Damit können die am Markt angebotenen Policen nicht wirklich überzeugen. Im letzten Vergleich der Stiftung Warentest kam daher auch keine Police über ein „befriedigend“ hinaus. Die Nachfrage nach solchen Versicherungen ist entsprechend verhalten. Inzwischen haben mehrere Gesellschaften ihre Produkte wegen mangelnder Nachfrage wieder aus dem Programm genommen.


Johanna Garbert

Die Redaktion empfiehlt

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.