Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Meinung & Debatte
Newsletter
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Regierungswechsel US-Zölle auf Agrarprodukte Frauen in der Landwirtschaft

Aus dem Heft

Unfall mit Wildschweinen

Lesezeit: 1 Minuten

Ein versicherter Auto-fahrer, der nach einer Kollision mit Tieren Leistungen von der Teilkaskoversicherung bean-sprucht, muss beweisen, dass der Schaden am Pkw tatsäch-lich durch Wild herbeigeführt wurde. Das entschied das Oberlandesgericht Jena im fol-genden Fall (Az: 4 U 893/00): Ein Autofahrer wollte von seiner Teilkaskoversicherung einen Schaden am Auto er-setzt bekommen: Er habe Wildschweinen, die gerade die Landstraße überquerten, aus-weichen müssen und sei da-bei auf nasser Fahrbahn ins Schleudern geraten. Doch die Versicherung lehnte es ab, den Schaden zu regulieren. Begründung: Am Unfallort und am Auto sei-en keine Spuren (z. B. Haar-reste) zu finden gewesen, die den Unfallhergang bestätig-ten. Der einzige Zeuge, der ca. 300 Meter hinter dem Unfall-PKW fuhr, habe ebenfalls keine Wildschweine gesehen. Vermutlich sei der Fahrer nur durch überhöhte Geschwin-digkeit von der Fahrstrecke abgekommen. Dieser Argu-mentation schlossen sich auch die Richter des Oberlandesge-richtes Jena an.

Die Redaktion empfiehlt

top + Wissen, was zählt.

Voller Zugriff auf alle Beiträge, aktuelle Nachrichten, Preis- und Marktdaten - auch in der App.

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

E-Mail-Adresse

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.