Viele Landwirte besitzen eine private Unfallversicherung oder haben sich bei ihrer landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft höher versichert. Das reicht aber nicht aus, um alle Lücken zu schließen. Denn beide Versicherungen zahlen nur, wenn ein Unfall (bei der Berufsgenossenschaft sogar nur ein Arbeitsunfall) als Ursache festzustellen ist. Deshalb sollten junge und (noch) gesunde Landwirte ihr Geld lieber in eine ausreichend hohe Berufsunfähigkeitsund Risikolebensversicherung investieren. Denn beide zahlen die vereinbarte Rente bzw. Todesfallsumme unabhängig von der Ursache also sowohl bei Krankheiten bzw. Verschleiß also auch bei Berufs- und Freizeitunfällen. Wer eine ausreichend hohe private Berufsunfähigkeits-Versicherung hat, kann auf eine zusätzliche Unfallversicherung im Grunde verzichten. Nur dann, wenn man z. B. aufgrund von Vorerkrankungen nicht mehr ohne weiteres eine private Berufsunfähigkeits-Versicherung abschließen kann, kommt eine Unfallversicherung als Ausweichlösung in Frage (siehe Kasten Seite 32).
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