Seit vielen Jahren pachten wir mehrere Hektar Grünland. Vor Kurzem wechselte es den Besitzer. Der neue Verpächter will uns jetzt unbedingt loswerden. Dennoch machte ich von meinem Optionsrecht Gebrauch, das im alten Pachtvertrag festgehalten ist: Dort steht, dass ich den Pachtvertrag zweimal um jeweils zwei Jahre verlängern darf. Von einer Anpassung des Pachtzinses steht dort nichts. Der neue Verpächter hat mir dennoch den Vertrag zum Ablauf (ohne Optionszeit) gekündigt, mir meinen Pachtzins zurücküberwiesen und die Flächen zum Teil beerntet. Er fuhr das Futter ab und verlangt von mir, dass ich die Mahdleistung honoriere! Was kann ich tun?
Gegen dieses Verhalten sollten Sie sich unverzüglich wehren. Untersagen Sie dem Verpächter schriftlich, Ihre Flächen zu befahren oder zu nutzen. Beziehen Sie sich dabei auf Ihr form- und fristgerecht ausgeübtes Optionsrecht. Erhalten Sie dann die Nutzung unbedingt aufrecht und verteidigen Sie so den Besitz an den Flächen. Hierdurch schaffen Sie einen sogenannten „tatsächlichen Sachverhalt“, der einer vorzeitigen Kündigung durch den Verpächter vorbeugt. Weiterhin können Sie Schadenersatz für die entgangene Flächennutzung bzw. das abgefahrene Futter fordern, am besten mit anwaltlicher Hilfe.