Zu den Verhandlungen zur TA Luft (vgl. top agrar 9/2019, Seite 34) möchte ich einige Anmerkungen machen: Mir ist es wichtig, dass wir mit der Überarbeitung der TA Luft den Rahmen des in Deutschland geltenden Standes der Technik beim Immissionsschutz auch in der Tierhaltung bundeseinheitlich und rechtssicher beschreiben. Grundlage dafür sind die europäischen Vorgaben der besten verfügbaren Techniken. Dabei müssen wir berücksichtigen, dass wir in Deutschland eine fortgeschrittene Diskussion um das Wohl der Nutztiere führen. Tiere und Umwelt sind gleichwertige Schutzgüter nach dem Grundgesetz. Zudem hat Immissionsschutz auch immer einen gesundheitliche Aspekt. Unter Abwägung dieser Belange ist es besonders wichtig, dass unsere Tierhalter weiterhin auskömmlich und dauerhaft in Deutschland arbeiten können, denn eine Verlagerung der Tierhaltung in Länder mit geringeren Standards ist keine Option. Auf meine Bitte hin wurden daher zwei Fachinstitute aus dem Geschäftsbereich meines Hauses beauftragt, kurzfristig eine aussagefähige Abschätzung der Folgen einer geänderten TA Luft für den Sektor Landwirtschaft zu erstellen. Eine erste (vorläufige) Ausarbeitung soll in den nächsten Wochen vorliegen. Darüber hinaus hat das BMU eine ad-hoc Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Immissionsschutz und Tierwohl“ einberufen, zu der auch Experten aus dem landwirtschaftlichen Bereich (Tierhaltung und Tierschutz) vom BMEL benannt wurden. Diese Experten aus den Landwirtschafts- und Umweltministerien der Länder sowie der Ressortforschung erarbeiten in dieser Gruppe vollzugsfähige Kriterien zur Ausgestaltung der so- genannten „Öffnungsklausel“ zu Tierwohlzwecken der TA Luft. In dieser Gruppe wird der Sachverstand von Bund, Ländern und externen Experten aus den Bereichen Immissionsschutz, Tierhaltung und Tierschutz gebündelt. In die weitere Diskussion wird sich das BMEL einbringen und dafür einsetzen, dass die Belange aller Betroffenen zu einem angemessenen Ausgleich gebracht werden. Hierzu sind wir derzeit noch auf Arbeitsebene in konstruktivem Dialog mit dem BMU.
Aber auch die Bundesländer als für die Genehmigung von Tierhaltungsanlagen zuständige Verwaltungsebene sind in der Pflicht. Sie sind im Bundesratsverfahren dazu aufgerufen, sich zu verständigen, wie eine novellierte TA Luft ausgestaltet sein muss, um Genehmigungsbehörden wie landwirtschaftlichen Tierhaltern einen rechtssicheren Rahmen und eine wirtschaftliche Perspektive für die Weiterentwicklung der Tierhaltung zu bieten. Dr. Hermann Onko Aeikens, Staatssekretär im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, 10117 Berlin