Ich bin seit dem 1.1.2014 Rentner. Zuvor hatte ich mit meinem Sohn eine GbR gegründet. Laut Rentenbescheid ist der Betrieb abgegeben. Ich habe keine Flächen zurückbehalten, alle Rechnungen und Anträge laufen auf die Betriebsadresse.
Laut SVLFG gilt die Betriebsaufgabe aber nicht für die Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK). Diese hat schon Mahnbescheide verschickt. Die letzten 5 Monate behielt die Landwirtschaftliche Alterskasse (LAK) 50 % meiner Rente ein. Ich habe Widerspruch eingelegt, die SVLFG hat ihn jedoch abgelehnt. Wie ist die Rechtslage?
Die Krankenkasse berechnet Ihnen zu Recht Beiträge. Denn als GbR-Partner sind Sie weiterhin Unternehmer und müssen daher Beiträge anhand Ihres Anteils am Unternehmen bezahlen und nicht wie beim reinen Altersgeldempfänger lediglich auf Basis Ihres Altersgeldes. Der LKK-Beitrag orientiert sich dabei am korrigierten Wirtschaftswert des Betriebes und Ihrem jeweiligen Anteil an der GbR. Um LKK-Beiträge zu vermeiden, könnten Sie die GbR auflösen (Achtung Steuerfallen!) oder Ihren Anteil möglichst klein bemessen, dann wird auch der LKK-Beitrag geringer.