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Versichern ja oder nein?

Lesezeit: 4 Minuten

Die Versicherung von Leihmaschinen ist ein teurer Versicherungsbaustein. In bestimmten Fällen gibt es Alternativen.


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Die Mehrzahl der Landwirte hat Schäden an geliehenen Maschinen versichert – über die sogenannte Gewahrsamsschadendeckung in der Betriebshaftpflichtversicherung. Vielfach ist die Versicherung jedoch gar nicht notwendig. Für einen Landwirt, der sich gar keine hochwertigen Maschinen leiht, ist sie sogar nutzlos.


Im Übrigen handelt es sich bei den meisten Schäden an geliehenen Maschinen um kleinere Schäden bis zu 2 000 €. Große Schäden sind eher selten. Und falls es doch einmal zu einem großen Schaden kommt, führt die fehlende Gewahrsamsschadendeckung nicht unbedingt zu einem existenziellen Schaden.


Außerdem ist die Gewahrsamsschadendeckung ein teurer Versicherungsbaustein. Für die Versicherung von Gewahrsamsschäden mit Brems-, Betriebs- und Bruchschäden zahlen Sie etwa 30 bis 50 % des normalen Betriebshaftpflicht-Beitrages. Das können jährlich einige hundert Euro sein.


So beträgt z. B. die Prämie für einen ca. 50 ha großen Schweinemastbetrieb bei einer Versicherungssumme von 40 000 € und einer Selbstbeteiligung von 250 € jährlich etwa 250 bis 300 €. Dabei deckt die Police viele Schäden gar nicht ab – erst recht nicht, wenn keine Brems-, Betriebs- und Bruchschäden mit eingeschlossen sind.


Auf dem Prüfstand:

Am ehesten auf die Versicherung verzichten können Sie, wenn


  • Sie sich keine teuren Maschinen ausleihen, sondern ausschließlich mit eigenen Maschinen arbeiten,
  • Sie die Maschinenarbeiten, die Sie nicht mit eigenen Maschinen erledigen, komplett an den Lohnunternehmer (Maschine mit Fahrer) vergeben,
  • Sie wissen, dass die geliehenen Maschinen durch eine Vollkasko- oder Maschinenbruchversicherung des Eigentümers abgesichert sind. Dann ist schon ein Großteil der möglichen Schäden versichert. Fragen Sie beim Nachbarn oder Lohnunternehmer nach.


Wenn Sie jedoch regelmäßig teure Maschinen ausleihen, müssen Sie entscheiden. Sie können ganz bewusst das Risiko eines möglichen Schadens einer Leihmaschine auf sich nehmen – genauso wie den Schaden an einer eigenen Maschine. Wenn Sie jedoch weniger risikobereit sind oder sich finanziell absichern wollen, kann die Versicherung von Gewahrssamsschäden eine passende Police sein. Dann können Sie neben den ein­fachen Gewahrsamsschäden auch die Brems-, Betriebs- und Bruchschäden absichern. So sind die häufigsten Schadensfälle erfasst und viele mögliche Streitpunkte von vornherein aus dem Weg geräumt. Als Versicherungssumme reichen im Regelfall 10 000 bis 30 000 €. Leihen Sie sich sehr teure Maschinen, kommt für Sie eventuell auch eine Versicherungssumme von z. B. 50 000 € infrage. Eine Selbstbeteiligung ist auf jeden Fall sinnvoll, um den Beitrag zu drücken.


Welche Alternative?

In der Praxis sprechen sich benachbarte Landwirte beim Maschinenkauf oft ab. Der eine Landwirt kauft zum Beispiel eine neue Spritze, der andere eine Presse. Die Maschinen werden dann je nach Bedarf hin und her getauscht. Falls die geliehene Maschine zu Schaden kommt, greift u. U. die Gewahrsamsschadendeckung der Betriebshaftpflicht.


Andere Landwirte kaufen direkt gemeinsam mit Nachbarn eine oder mehrere teure Maschinen. Wenn in einem solchen Fall die Maschine beschädigt wird, greift die Gewahrsamsschadendeckung der Betriebshaftpflicht sowieso nicht. Denn jeder der Landwirte ist Miteigentümer der Maschine und die Versicherung für Gewahrsamsschäden gilt nur für fremde Maschinen.


In beiden Fällen kann es für die Landwirte sinnvoll sein, auf die Gewahrsamsschadendeckung zu verzichten und stattdessen eine Maschinenbruchversicherung- oder ggf. eine Vollkaskoversicherung abzuschließen. So der Rat von Bernhard Post, Versicherungsberater des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbandes in Saerbeck. Dabei schließt immer der Maschineneigentümer bzw. einer der Eigentümer die entsprechende Versicherung ab.


Vorteil ist, dass die Maschinen dann umfassend gegen Maschinenschäden versichert sind, ohne dass die sehr strengen Bedingungen der Gewahrsamsschadendeckung eingehalten werden müssen.


Ein Beispiel: Drei Landwirte kaufen gemeinsam eine Presse, ein Güllefass und eine Spritze. Jeder Landwirt schließt für eine der gekauften Maschinen eine Maschinenbruchversicherung von jeweils ca. 400 € ab (bei einem Maschinenwert von jeweils 35 000 bis 40 000 €). Die bietet dann eine umfangreiche Absicherung gegen Maschinenbruch zu einer mit der Gewahrssamsdeckung vergleichbaren Versicherungsprämie.


Aber aufgepasst: Wollten die drei Landwirte vier oder fünf gemeinsame Maschinen versichern, wäre die Absicherung entsprechend teurer. Denn anders als bei der Gewahrsamsschadendeckung muss die Maschinenbruchversicherung für jede Maschine einzeln abgeschlossen werden.-sv-

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