Klagt ein Selbstständiger vor Gericht die Leistung seiner Berufsunfähigkeitsversicherung ein, muss die private Rechtsschutzversicherung die Kosten tragen. Eine zusätzliche Vereinbarung, dass die Versicherung auch den Bereich des nicht privaten Vertragsrecht umfasst, ist nicht notwendig. Die Geltendmachung von Ansprüchen aus einer BU-Versicherung gelte auch bei Selbstständigen bei Streitigkeit im privaten Bereich (Landgericht Düsseldorf, Az.: 9 O 30/17).
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