Ein Landwirt aus Norddeutschland bekam in einem Streit mit seiner Feuerversicherung vor dem Oberlandesgericht in Oldenburg Recht. Verheerende Folgen hatte für ihn der Ausfall seiner Lüftung im Stall: 452 seiner Schweine verendeten. Zwar hatte er eine Alarmanlage installiert, die normalerweise bei einem Ausfall der Lüfter anspringen sollte. Doch die Sicherheitseinrichtung war durch die Überspannung nach einem Blitzschlag beschädigt.
Der Landwirt forderte daraufhin von seiner Feuerversicherung rund 70 000 € Schadenersatz für seine Schweine, zuzüglich der anfallenden Entsorgungskosten für die toten Tiere. Die Versicherung stellte sich aber quer. Die Tiere seien wegen der defekten Lüftung verendet, die nicht im Versicherungsschutz inbegriffen sei.
Das sahen die Richter anders. Fakt sei, dass der Blitzschlag schuld am Ausfall der Alarmanlage war, der Tod der Schweine sei ein Folgeschaden. Da Risiken durch Blitzschlag in der Feuerversicherung inbegriffen waren, müsse die Versicherung der Forderung nachkommen (Az.: 5 U 161/13).