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Versicherung zahlt nicht

Lesezeit: 1 Minuten

Eine private Berufsunfä-higkeitsversicherung braucht nicht zu zahlen, wenn der Ver-sicherungsnehmer beim Ab-schluss des Vertrages einen mehrwöchigen Kuraufenthalt wegen Halswirbelsäulen-Be-schwerden, einen Klinikauf-enthalt mit psychotherapeutischer Behandlung und die Weiterbehandlung beim Psy-chiater verschwiegen hat. Das gilt jedenfalls dann, wenn er die Berufsunfähigkeit mit ei-ner depressiven Erkrankung begründet, entschied das Oberlandesgericht Koblenz (Az: 10 U 369/99).

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