Eine private Berufsunfä-higkeitsversicherung braucht nicht zu zahlen, wenn der Ver-sicherungsnehmer beim Ab-schluss des Vertrages einen mehrwöchigen Kuraufenthalt wegen Halswirbelsäulen-Be-schwerden, einen Klinikauf-enthalt mit psychotherapeutischer Behandlung und die Weiterbehandlung beim Psy-chiater verschwiegen hat. Das gilt jedenfalls dann, wenn er die Berufsunfähigkeit mit ei-ner depressiven Erkrankung begründet, entschied das Oberlandesgericht Koblenz (Az: 10 U 369/99).
${intro}