Ich kann Herrn Zschoche persönlich verstehen, aber rechtlich liegt er meiner Meinung nach falsch. Er kann nicht erst von einer Vertragsklausel, die auch noch mit einem Preisnachlass verbunden war, profitieren und am Ende nichts mehr davon wissen wollen. Er hätte trotz seiner schweren Erkrankung Gesellschafter der GbR bleiben können und alles wäre in bester Ordnung. Wenn denn die Bodenpreise gestiegen sind, könnte er die Flächen freikaufen und auf dem freien Markt wieder verkaufen, womöglich noch mit Gewinn.
Den Kommentar des Herrn Michel finde ich unpassend. Die Verträge waren seinerzeit nicht aufgezwungen. Den Käufern war bewusst, dass sie die Flächen 15 Jahre lang selbst bewirtschaften müssen. Würde er die BVVG vertreten, würde er sicherlich die Einhaltung der Klausel einfordern, gemäß der Maxime „pacta sunt servanda“.
Ich bin der Meinung, das Grundstücksverkehrsgesetz sollte nicht weiter aufgeweicht, sondern eher verschärft werden.
Albrecht Lammers, 29614 Soltau, Niedersachsen