Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Meinung & Debatte
Newsletter
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Waldumbau Seelische Gesundheit Steuern in der Landwirtschaft

Aus dem Heft

Vertrag verlegt – trotzdem gültig?

Lesezeit: 1 Minuten

Der Pächter unserer Milchquote reduzierte seine Zahlungen im Jahr 2001 auf 7,5 ct/l, vor zwei Jahren auf 3 ct und im letzten Jahr zahlte er gar nichts mehr. Ich forderte ihn mehrfach mündlich auf, doch wenigstens die 7,5 ct zu zahlen. Da- zu sah er sich aber angeblich außerstande. Den ursprünglichen Pachtvertrag von 1998 habe ich leider nicht mehr. Habe ich noch Ansprüche gegenüber dem Pächter?


Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Sie haben grundsätzlich ­Anspruch auf Nachzahlung der Milchquotenpacht. Allerdings dürften Ihre Forderungen aus den Jahren 2011 und älter verjährt sein. Zudem haben Sie die Zahlungen von nur 7,5 ct seit dem Jahr 2001 stillschweigend akzeptiert, ­deswegen können Sie wohl auch nur noch Forderungen in dieser Höhe ­geltend machen. Dass Sie den Vertrag verlegt haben, steht dem jedoch nicht im Weg. Dessen Existenz könnten Sie nachweisen, indem Sie z. B. Bankbelege über die regelmäßige Zahlung der 7,5 ct vorlegen.

Die Redaktion empfiehlt

top + Bestens informiert zur EuroTier 2024

Über 60 % sparen + Gewinnchance auf einen VW Amarok sichern!

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

E-Mail-Adresse

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.