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Vier Bullenmäster unter der Lupe

Lesezeit: 7 Minuten

Jeder Betrieb auch jeder Bullenmäster ist von der EU-Agrarreform unterschiedlich betroffen. Deshalb haben wir nachfolgend einige typische Betriebe unter die Lupe genommen. Dabei geht es um drei zentrale Fragestellungen für die Zukunft: Mit welchen Prämien können Sie als Bullenmäster in den nächsten Jahren rechnen? Wer sollte die entkoppelten Prämien als Gelegenheit zum Ausstieg nutzen? Und vor allem: Wie groß ist die Chance für Bullenmäster, ihre Prämien-Einbußen über den Markt ganz oder teilweise auszugleichen? Was die Agrarreform für einen spezialisierten Bullenmastbetrieb beudeutet, zeigt das Beispiel eines Mästers mit 400 Mastplätzen und 60 ha Ackerland. Dieser verkauft jährlich 272 Bullen, wobei er derzeit lediglich für 180 Bullen die Sonderprämie erhält, da er nur über 60 ha LF verfügt. 92 Bullen hat er also bisher schon ohne Sonderprämie gemästet. Bei einem durchschnittlichen Leistungsniveau erzielt er derzeit einen Gewinn von 45 281 E. Da der Betrieb ab 2005 neben der entkoppelten Sonderprämie auch den Sockelbetrag für Ackerland erhält, geht die Gesamtprämienzahlung des Betriebes nur um etwa 11 900 E zurück. Dies gilt zumindest für den Zeitraum 2005 bis 2009. Danach schrumpft das Prämienvolumen auf 19 050 E im Jahr 2013. Wie müssten sich als Ausgleich dafür die Marktpreise ändern: In den ersten fünf Jahren könnte in diesem Betrieb das derzeitige Betriebseinkommen gehalten werden, wenn der Rindfleischpreis um durchschnittlich 10 Cent je kg Schlachtgewicht (SG) steigt. Reagieren die Kälberpreise auf den Wechsel des Prämiensystems, reicht sogar ein geringerer Erlösanstieg, um das Einkommen zu halten oder sogar zu verbessern (siehe Übersicht rechts). Die Chance, dass dieser Betrieb seine Prämieneinbußen über den Markt ausgleich kann, ist zumindest bis 2009 durchaus gegeben. Ob dies auch noch nach der Abschmelzung der Prämien also spätestens ab 2013 gilt, ist die große Frage. Wie die Übersicht zeigt, müssten dann die Kälberpreise deutlicher sinken und gleichzeitig der Rindfleischpreis kräftig steigen, wenn der Betrieb sein heutiges Einkommen halten will. Ob das der Markt in Zukunft hergibt, ist aber ungewiss! Ergebnis: Spezialisierte Bullenmäster haben trotz Agrarreform gute Chancen, ihren Betrieb weiterzuentwickeln. Dies gilt zumindest bis zum Ende dieses Jahrzehnts. Sie sollten die Schonfrist im Rahmen der Agrarreform nutzen, ihre Produktion auszubauen.Spezialisierte Bullenmastbetriebe der zuvor dargestellten Größenordnung sind in Deutschland eher die Ausnahme. Häufiger finden wir Kombi- Betriebe, z. B. mit Bullenund Schweinemast. Hier fragen sich viele Betriebsleiter, ob sie jetzt aus der Bullenmast aussteigen und dafür die Schweinemast aufstocken sollten. Unser Beispiel zeigt einen Betrieb mit 200 Bullenmastplätzen, der zusätzlich 1 820 Mastschweine pro Jahr verkauft. Aufgrund ausreichender Futterfläche bekam er bisher für alle gemästeten Bullen eine Sonderprämie. Das aktuelle Prämienvolumen liegt bei dieser Betriebsorganisation bei 46 789 E. Da für alle Bullen Sonderprämien in den betriebsindividuellen Zusatzbetrag fließen, büßt dieser Betrieb von 2005 bis 2009 lediglich 5 072 E pro Jahr ein (inkl. Modulation, Haushaltsdisziplin und Nationale Reserve). Ein Anstieg der Rindfleischpreise um 8 Ct/kg SG würde ausreichen, um dies auszugleichen. Ab 2010 wird es aber schwieriger. Um den Gewinn zu halten, müsste der Kälberpreis z.B. um 75 E sinken und der Rindfleischpreis gleichzeitig um 30 Ct/kg steigen. Sollte der Betrieb deshalb die entkoppelten Prämien im Übergangszeitraum nutzen und sich ganz auf die Schweinemast spezialisieren? Die Agrarreform an sich erzwingt eine solche Entscheidung nicht. Der verhalten optimistische Ausblick auf den Rindfleischmarkt und das Regulativ Kälberpreis dürften auch in Zukunft für eine ausreichende Rentabilität in der Bullenmast sorgen. Dies gilt aber nur für Betriebe, die mindestens mittlere Leistungen erreichen, mit denen wir kalkuliert haben. Bei unterdurchschnittlichen Ergebnissen in der Bullenmast kann es eventuell sinnvoll sein, die entkoppelten Prämien zu nutzen, um sich z. B. auf einen anderen rentableren Betriebszweig zu konzentrieren. Im Einzelfall kann dies z. B. die Schweinemast sein. Eine Sonderstellung nehmen Betriebe ein, die bisher die Kleinerzeugerregelung genutzt haben. Rinderhalter mit bis zu 15 GV 25 beantragte Mastbullen hatten die Möglichkeit, die Sonderprämie ohne Nachweis einer Futterfläche zu erhalten. Sie konnten dadurch gleichzeitig für alle Ackerflächen die Getreidebzw. Maisprämie beantragen. Das heißt aber auch: Durch die Entkopplung müssen diese Betriebe jetzt einen sehr viel höheren Betrag pro Bulle ausgleichen. Angenommen, ein solcher Betrieb hätte jährlich 25 Bullen und auch noch 2 080 Schweine verkauft. Bei 40 ha Ackerland käme er derzeit auf eine Prämie von 22 142 E. Im Zeitraum bis 2009 würde er durch die geringere Ackerprämie und den Wegfall der Schlachtprämie (inkl. Ergänzungsbetrag) etwa 5 700 E weniger erhalten als bisher. Um diesen Prämienverlust bei nur 25 Bullen auszugleichen, würden 43 Ct/kg höhere Preise für Rindfleisch nur reichen, wenn zugleich die Kälber 75 E an Wert verlieren. Ab 2013 (10 000 E weniger Prämien als heute) sieht die Situation noch dramatischer aus. Bei ebenfalls 75 E günstigeren Kälbern müsste Rindfleisch 67 Ct/kg besser bezahlt werden. Ergebnis: Kleinerzeuger haben bisher sehr stark vom alten Prämiensystem profitiert. Den Wegfall dieses Vorteils können nicht einmal sehr optimistische Preiserwartungen ausgleichen. Als Kleinerzeuger macht eine Fortführung der Bullenmast demnach nur Sinn, wenn Sie bisher durch gute Mastleistungen und eine geschickte Vermarktung hohe Deckungsbeiträge erwirtschaftet haben. Wer aber als Kleinerzeuger in der Vergangenheit nur wenig pro Bulle verdient hat, sollte die Gelegenheit nutzen und aus der Bullenmast aussteigen. Denn die entkoppelten Prämienzahlungen erhalten diese Landwirte auch weiterhin. Eine Stärkung des Grünlands sollte die Reform bringen. Wie aber stehen Bullenmastbetriebe mit Grünland tatsächlich da? Häufiger sind dies Milchviehhalter, die ihre eigenen Bullenkälber ausmästen. Das Problem: Viele dieser Betriebe haben bisher keine Sonderprämien für Mastbullen beantragt, da alleine die Milchviehhaltung mehr Futterfläche beansprucht als Grünland vorhanden ist. Der Verzicht auf die Sonderprämie wird jetzt zum Nachteil, denn ab 2005 werden ihnen dadurch keine betriebsindividuellen Zahlungen für die Bullenmast zugeteilt. So ist auch die Situation in unserem Beispielbetrieb, der 80 Kühe melkt und jährlich 30 Bullen (eigene Kälber) mästet. Alleine für die Kühe hätte er 40 ha Futterfläche benötigt. Er bewirtschaftet aber nur 20 ha Grünland. Die derzeitige und künftige Einkommenssituation des Betriebes hängt maßgeblich von der Entwicklung in der Milchviehhaltung ab. Der Anstieg des Prämienvolumens ab 2006 beruht allein auf der steigenden Milchprämie. Mit einem Deckungsbeitrag von 11 348 E spielt die Bullenmast nur eine untergeordnete Rolle. Um allerdings mit der Bullenmast auch weiter den gleichen Einkommensbeitrag zu erzielen, müsste der Wegfall der Schlachtprämie z. B. durch einen Preisanstieg bei Rindfleisch um 25 Ct pro kg ausgeglichen werden (bei unveränderten Preisen für Milchrassekälber). Das heißt: Für diesen Betrieb wird sich die Rentabilität der Bullenmast künftig wohl kaum verbessern. Nur wenn Gebäude und Arbeitszeit nicht anders zu verwerten sind, wäre die Ausmast eigener Kälber weiterhin vertretbar. Wer kann, sollte aber die vorhandenen Kapazitäten für eine Aufstockung der Milchviehhaltung nutzen. Lohnt künftig noch Weidemast? Anders sah die Situation bisher bei Betrieben mit Weidemast aus. Üblich ist, dass dazu rote bzw. schwarz-bunte Kälber nach einem Jahr Weidegang zur Endmast in den Stall kommen. Da meist ausreichend Grünland vorhanden ist, konnten sie oft neben der Sonder- auch die Extensivierungsprämie (max. 1,4 GV pro ha) beantragen. Dadurch waren Prämien von bis zu 950 E/ha möglich. Die Weidemast profitierte also ebenfalls vom alten Prämiensystem. Ab 2005 kann die Grünlandprämie aber das Wegfallen der Schlachtprämie und der Extensivierungsprämie (zur Hälfte) nicht ausgleichen. Wer bei 1,4 GV/ha liegt, büßt in den ersten Jahren etwa ein Drittel seiner Prämien ein. Durch die einheitliche Flächenprämie (2013) geht dann das zweite Drittel verloren. Auch Weidemäster müssen dann mit rund 300 E/ha klar kommen. Wie müssten sich die Preise ändern, um den bisherigen Betriebsgewinn zu halten? Von 2005 bis 2009 müsste der Kälberpreis um 25 E sinken und der Rindfleischpreis gleichzeitig um 21 Ct/kg SG ansteigen. Im Jahr 2013 wäre ein mehr als doppelt so hoher Preisanstieg bei Rindfleisch nötig. Sollten Betriebe in einer solchen Situation die Bullenmast aufgeben? Es stellt sich dann die Frage, wie das Grünland genutzt werden soll. Oft dürfte es keine Alternative geben, es sei denn, im Einzelfall rechnen sich Mutterkühe oder Mulchen besser.

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