Am Ende unserer Vollkosten-Serie steht das Fazit: Der deutsche Durchschnitts-Landwirt hatte in den vergangenen Jahren Schwierigkeiten damit, seine Vollkosten wieder einzuspielen. Das gilt für den Ackerbau genauso wie für die Rinder- und Schweinehaltung.
Das bedeutet aber nicht, dass diese Betriebe kurz vor der Pleite stehen. Denn die Vollkosten beinhalten eine Reihe von „kalkulatorischen Kosten“, nämlich den Lohnansatz, den Zinsansatz für das Eigenkapital sowie die Abschreibungen. Diese werden dem Landwirt naturgemäß nicht automatisch vom Konto abgebucht. Wenn er sie also in einzelnen Jahren nicht wieder einspielen kann, führt das nicht sofort in die Insolvenz. Außerdem basieren die „kalkulatorischen Kosten“ auf einigen Annahmen: Man muss sich überlegen, welchen Stundenlohn man für die eigene Arbeit ansetzt, welchen Zinssatz man für sein Eigenkapital erwirtschaften will und über wie viele Jahre man seine Investitionskosten abschreibt.
In unserer Vollkosten-Serie rechneten wir meistens mit einem Stundenlohn von 17,50 € und einem Zinsansatz von 2%. Wer seine Vollkosten nicht decken kann, der könnte sich also zunächst überlegen, ob er z. B. auch mit einem Stundenlohn von 15 Euro und einem Zinsansatz von einem Prozent zufrieden wäre. Das sollte auch davon abhängen, welchen Stundenlohn man in einer anderen Tätigkeit erzielen und wie man sein Kapital sonst anlegen könnte. Wer seine Vollkosten jedoch auch langfristig nicht zufriedenstellend decken kann, der muss seinen Betrieb auf Vordermann bringen.
Während man die Rechnung erstellt, findet man meist sehr schnell heraus, wo die Stärken und die Schwächen des eigenen Betriebes liegen. Dann weiß man, wo man anpacken kann. Die meisten Bundesländer bieten ihren Landwirten Unterstützung bei der Erstellung einer Vollkostenrechnung im Rahmen einer Betriebszweigabrechnung (BZA) an. Einige Länder tragen sogar die Kosten dieser Beratung mit. Mit einem Anruf beim Landwirtschaftsamt lässt sich schnell herausfinden, wer einem bei der BZA unter die Arme greift.