Bevor die Versicherung sich mit Details Ihres Antrags beschäftigt, nimmt sie den ursprünglichen Versicherungsvertrag unter die Lupe. Die Versicherung prüft, ob Sie damals alle Fragen umfassend und korrekt beantwortet haben. Konkret geht es v. a. darum, ob Sie in den gefragten Zeiträumen alle Vorerkrankungen und Arztbesuche aufgeführt haben.
Haben Sie gegen Ihre vorvertragliche Anzeigepflicht verstoßen, kann das Ihren BU-Antrag von vornherein scheitern lassen. Je nach dem, wie gravierend die Falschangaben sind, tritt der Versicherer vom Vertrag zurück oder verlangt zumindest nachträgliche Leistungsausschlüsse.
In solchen Fällen, sollten Sie einen Anwalt prüfen lassen, ob Sie überhaupt noch Chancen auf einen erfolgreichen Antrag haben. Häufig geht es dann um die Frage, ob die falschen Angaben tatsächlich Bedeutung für den aktuellen Antrag haben, oder ob vielleicht ein Versicherungsvertreter Ihre Angaben nicht vollständig im Antrag eingetragen hat.