Heu und Stroh entzünden sich leicht: Wer seinen Versicherungsschutz im Brandfall nicht gefährden will, sollte deshalb beim Lagern von Quader- und Rundballen auf dem Feld die Mindestabstände berücksichtigen. Zwar tut es vielen Landwirten in der Seele weh, im Winter 50 m über den Acker zu fahren, um die Ballen zu holen. Bedenken Sie jedoch: Ein Strohbrand kann große finanzielle Schäden nach sich ziehen, z.B. wenn ein Feuer auf Bahngleise übergreift und den Zugverkehr lahmlegt. Die Versicherung wird dann kritisch prüfen und bei Versäumnissen für Schäden nur teilweise aufkommen. Wichtig ist auch die Überprüfung auf Selbstentzündung: Bei über 60 Grad Celsius im Lagergut sollten Sie die Feuerwehr benachrichtigen.
Auf dem Hof „brandgefährlich“ und deshalb generell unzulässig ist auch die Lagerung von Stroh unter Vordächern. Dazu gilt: Wer Schlepper und andere Maschinen abstellt, muss einen Mindestabstand von 2 m halten. Sobald Sie Stroh in Gebäuden – auch nur vorübergehend – lagern, sollten Sie Ihre Versicherung informieren, um nicht später bei einem Schaden „in die Röhre“ zu schauen.
Unsere Grafik zeigt Anforderungen einiger großer Versicherer, fragen Sie für Ihren Betrieb vor Ort noch einmal bei Ihrer Versicherung nach.