Betriebe, die von der Flutkatastrophe betroffen sind, können zahlreiche Steuervorteile in Anspruch nehmen. Hier die wichtigsten:
- Sie können Vorauszahlungen für die Einkommensteuer bis zum 31.10.2021 zinslos stunden.
- Maschinen dürfen Sie im Wirtschaftsjahr des Kaufs und in den beiden folgenden Wirtschaftsjahren mit bis zu 50 % abschreiben. Sofern Sie eine Entschädigung von der Versicherung erhalten haben, müssen Sie diese von den Anschaffungskosten abziehen.
- Wenn Sie Ihre Flächen mit Dauerkulturen neu bestellen, können Sie die Ausgaben sofort als Betriebsausgabe absetzen. Den bisherigen Buchwert der Fläche dürfen Sie nicht erhöhen.
- Wenn Ihre Unterlagen den Fluten zum Opfer gefallen sind, sollten Sie die Schäden fotografieren und dokumentieren. Melden Sie diese am besten zeitnah Ihrem Finanzamt.
Die genauen Details zu den Steuererleichterungen finden Sie auf www.topagrar.com/hochwasser2021
Ralf Stephany, Parta Bonn