Über unserem Feld verläuft überirdisch ein Stromkabel. Darunter soll jetzt ein weiteres Stromkabel gehängt werden, das unseren Ort mit dem Nachbarort verbindet. Der Betreiber will uns dafür aber keinen Ausgleich bezahlen.
Die Begründung: Wir würden über die Leitung eine bessere Stromversorgung erhalten. Da wir selber Vorteile von der Leitung hätten, hätten wir keinen Anspruch auf eine Entschädigung. Ist das rechtens?
Wenn durch die Erneuerung, Wartung oder Reparatur der Leitung Schäden auf Ihren Flächen entstehen, steht Ihnen ein Schadenersatz zu.
Des Weiteren gibt es noch eine einmalige Entschädigung, wenn im Grundbuch eine Grunddienstbarkeit zugunsten des Betreibers eingetragen wird. Denn durch die neue Leitung räumen Sie dem Betreiber bestimmte Rechte ein, z.B. Ihr Grundstück zu betreten, um die Leitung zu warten.Wenn der Betreiber allerdings eine vorhandene Leitung erneuert bzw. erweitert, ohne, dass er eine neue Grunddienstbarkeit ins Grundbuch eintragen lässt, bekommen Sie keine Entschädigung. Sie würden nur in einem Fall eine Entschädigung bekommen. Wenn in der Grunddienstbarkeit eine bestimmte Anzahl an Leitungen abgesichert wird, die nach der Erweiterung überschritten wurde. Ob die Leitung dabei über- oder unterirdisch verläuft, spielt keine Rolle. RA Matthias RuthemeyerWolter-Hoppenberg, Hamm