Kritische Fragen an die Landwirtschaft sind spontan schwer zu beantworten. Hier fassen wir Argumente, einfach erklärt für Sie zusammen. Diesmal zum Thema „abgeschottete Tierställe“:
Tierhaltende Betriebe, besonders Schweine- und Geflügelhalter müssen zum Schutz der Tiere vor Krankheiten strenge Hygieneauflagen erfüllen. Eine akute Bedrohung ist momentan die Afrikanische Schweinepest. Sie ist in Wildschweinpopulationen auch in Deutschland nachgewiesen. Es soll unbedingt vermieden werden, dass sich diese Krankheit auch in Hausschweinbeständen ausbreitet.
Die Schutzmaßnahmen können den Eindruck erwecken, dass der Landwirt sich abschotten will und etwas zu verstecken hat. Dieser Eindruck trügt.
Beispiele für Hygienemaßnahmen sind:
- Zaun um das Hofgelände
- Duschen vor Betreten des Stalles
- Warnschilder mit der Aufschrift „Wertvoller Tierbestand – Unbefugten Personen ist das Betreten verboten:“
- Schutzkleidung in den Ställen
- Desinfektionswannen für das Schuhwerk
- Keine fremden Personen auf dem Gelände oder im Stall.
Schon gewusst?
Viele Landwirte geben zum Beispiel über extra Besucherfenster oder am „Tag des offenen Hofes“ Einblicke in ihre Ställe.
Viele Landwirte geben zum Beispiel über extra Besucherfenster oder am „Tag des offenen Hofes“ Einblicke in ihre Ställe.
Diese Reihe ist zuerst in der Publikation „Fakten für den Dialog“ vom Wochenblatt, Hof Connect und der Hochschule Osnabrück erschienen. Weitere Quelle: Friedrich-Löffler-Institut.