Ich will bei der Alterskasse mit 63 Jahren frühzeitig in Rente gehen. Den Betrieb verpachte ich an meine Tochter.
- Welche Voraussetzungen gelten?3
- Kann ich noch 8 ha Land und 14 ha Wald behalten und selber bewirtschaften?4
- Wie viel Geld darf ich als Rentner jährlich hinzuverdienen, ohne dass ich mit Abzügen rechnen muss? Zählt die Pacht dann auch zu dem Zuverdienst?5
- Voraussetzungen: Um eine ungekürzte vorzeitige Altersrente zu beziehen, müssen Sie:7
- 45 Jahre Wartezeit nachweisen, also seit mindestens 45 Jahren in die Alterskasse einzahlen. Es zählen auch anrechenbare Zeiten aus der gesetzlichen Rentenversicherung.
- die von Ihnen bewirtschafteten Flächen abgeben.
- Flächenrückbehalt: Ja, Sie dürfen einen Teil Ihrer Fläche zurückbehalten und zwar 8 ha landwirtschaftliche Nutzfläche oder 75 ha forstwirtschaftliche Nutzfläche. Wollen Sie Forst und landwirtschaftliche Fläche bewirtschaften, dürfen beide Flächen in der Summe 100% der jeweiligen Grenzen nicht überschreiten. Beispiel: Wollen Sie weiterhin 14 ha Forst (18,67% von 75 ha) bewirtschaften, können Sie höchstens noch 81,33% der 8 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche zurückbehalten. Das wären dann „nur“ 6,5 ha.10
- Hinzuverdienst: Bei der vorzeitigen Altersrente für langjährig Versicherte gibt es keine Hinzuverdienstgrenze. Weder Ihr Einkommen aus der zurückgehaltenen Fläche noch Pachteinnahmen oder sonstiges Einkommen drücken die Rente.11
Ulrich Kock, WLV, Münster